Personen besprühten Geschäft in Kampen und klebten sich am Boden fest – Folgemeldung

Die sechs Personen wurden aus dem Polizeigewahrsam entlassen. Fünf der sechs Personen erhielten ein 14-tägiges Aufenthaltsverbot für die Insel Sylt und verließen die Insel in Polizeibegleitung. Das Aufenthaltsverbot ist in § 201 Abs.2 Landesverwaltungsgesetz geregelt: "Die Polizei kann einer Person untersagen, bestimmte Orte oder Gebiete zu betreten oder sich dort aufzuhalten, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass die Person dort in naher Zukunft Straftaten, die Schaden für Leib, Leben oder Freiheit oder gleichgewichtigen Schaden für sonstige Sach- oder Vermögenswerte oder für die Umwelt erwarten lassen, begehen wird, und die Schadensverhütung auf andere Weise nicht möglich erscheint." Die weiteren Ermittlungen dauern an. Rückfragen bitte an: Polizeidirektion Flensburg Norderhofenden 1 24937 Flensburg Sandra Otte Telefon: 0461 / 484 2010 E-Mail: pressestelle.flensburg@polizei.landsh.de