50 Verkehrsverstöße von Zweiradfahrenden geahndet
(mb) An den letzten drei Tagen, 13. bis 15.06.2023,
hatte die Polizei in Paderborn schwerpunktmäßig ihren Fokus auf den Radverkehr in Paderborn gelegt. Sofern die Fahrrad- und Motorradstreifen nicht in andere Einsätze eingebunden waren, nahmen die Polizisten unfallgefährdete Örtlichkeiten im Stadtgebiet in den Blick.
16 Mal mussten Radfahrende ein Verwarnungsgeld in Höhe von 55 Euro zahlen, weil sie während der Fahrt ihr Handy nutzten. 22 Verwarnungsgelder waren wegen Radelns auf Gehwegen fällig. Das Fahren auf Gehwegen oder entgegen der Fahrtrichtung auf Radwegen führt immer wieder zu gefährlichen Situationen und zählt zu den häufigsten Unfallursachen bei Radfahrunfällen.
Auf sieben Radfahrer kommen ein Bußgeld und zusätzlich ein Punkt in Flensburg zu, weil sie das Rotlicht von Ampeln missachtet haben.
Auch Fahrer von E-Scootern stoppten die Streifen. Vier mussten zahlen, weil sie verbotswidrig auf Gehwegen fuhren. Ein Elektroroller war nicht versichert. Gegen den Fahrer läuft jetzt eine Strafanzeige.
Verkehrsunfälle mit Radfahrenden, insbesondere mit Pedelecs, steigen im Kreis Paderborn stetig an. Auch E-Scooter sind nicht selten in Unfälle verwickelt. Im Jahr 2022 ereigneten sich im Kreis Paderborn 417 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Rad-, Pedelec- sowie E-Roller-Fahrerinnen und -Fahrern. Von den dabei verunglückten 440 Personen wurden 93 schwer- und 346 leichtverletzt. Eine E-Scooter-Fahrerin wurde getötet. 66 Prozent dieser Unfälle ereigneten sich im Stadtgebiet der Kreisstadt Paderborn.
Im Sicherheitsprogramm 2023 der Kreispolizeibehörde Paderborn ist die "Gewährleistung der sicheren Teilnahme von Rad-, Pedelec- und Elektrokleinstfahrzeug-Fahrenden am Straßenverkehr" fest verankert. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt die Behörde auf verstärkte Prävention und gezielte Verkehrsüberwachung wie die oben beschriebenen Kontrollaktionen. Die genannte Zielgruppe der Zweiradfahrer muss kreisweit mit Kontrollen und bei Verstößen mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Dabei geht die Polizei genauso konsequent gegen Zuwiderhandlungen anderer Verkehrsteilnehmer - insbesondere von Kraftfahrzeugführern - gegenüber den Rad- und Rollerfahrenden vor.
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