Trunkenheitsfahrt – Blutprobe und Sicherheitsleistung
Am Samstag (17. Juni) gegen 16:00 Uhr wurden Beamte der Polizeiwache Siegburg auf zwei Fahrzeuginsassen eines VW Transporters aufmerksam, die die Friedrich-Ebert-Straße befuhren und dabei den Sicherheitsgurt nicht angelegt hatten. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle nahmen die Beamten Alkoholgeruch beim 35-jährigen Fahrzeugführer wahr. Der Verdacht der Polizisten bestätigte sich. Das Atemalkoholtestgerät zeigte einen Wert von rund 1,3 Promille an.
Ihm wurde in einem umliegenden Krankenhaus eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt. Zudem musste der aus Rumänien stammende 35-Jährige eine sogenannte Sicherheitsleistung hinterlegen. Darunter versteht man einen Geldbetrag, der zur Sicherung des Gerichtsverfahrens bei Personen erhoben wird, die nicht in Deutschland wohnhaft sind. In der Regel entspricht der Betrag der zur erwartenden Strafe.
Ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss wurde gegen den VW-Fahrer eingeleitet. (Re)
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