230621 – 0720 Frankfurt-Polizeipräsidium: Innerdienstliche Konfliktlage in einem Polizeirevier – Maßnahmen wurden schnell ergriffen – keine Hinweise auf Rassismus
Im August 2022 kam es zu einer innerdienstlichen Konfliktsituation mit hervorgebrachten Mobbing- und Ausgrenzungs-Vorwürfen gegenüber einem Beamten des 1. Polizeireviers sowie Hinweisen auf weitere, individuelle Pflichtverletzungen durch einen Mitarbeiterkreis, der aus fünf Beamten bestand. Die Aufklärung des Gesamtsachverhalts, auch zur Motivlage, wurde seitens des Frankfurter Polizeipräsidiums umgehend aufgenommen und ist weiterhin Gegenstand eines laufenden Verfahrens. Hinweise auf rassistische Beleidigungen gegen den betroffenen Beamten auf dem 1. Revier liegen derzeit nicht vor.
Hintergrund der Konfliktaufarbeitung war ein sich im August 2022 an den regulären Versetzungstermin und damit einhergehender personeller Veränderungen anschließender Konflikt in einer Dienstgruppe des 1. Polizeireviers. Durch die Dienststellenleitung und die Behörde wurden verschiedene Maßnahmen initiiert, um der internen Konfliktlage im Kollegenkreis aktiv entgegenzuwirken. Unter anderem wurden mit allen Beteiligten Mediations- und Supervisionsgespräche mit Unterstützung des Zentrums für polizeipsychologische Dienste und Service (ZPD) durchgeführt, die aber leider nicht zum erhofften Erfolg führten.
Dem nachteilig betroffenen Polizeibeamten wurde zunächst und bereits nach kurzer Zeit der Dienst in einem anderen Revier angeboten, woraufhin mit seiner Zustimmung im Oktober 2022, also nur drei Monate nach Beginn des Konflikts, die Umsetzung erfolgte. Gegen alle fünf Polizeibeamtinnen und -beamte wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Zudem zeigte die Behördenleitung Sachverhalte, die den Anfangsverdacht einer Straftat erfüllen, von Amts wegen konsequent an. Hierbei handelt es sich um Strafverfahren unter anderem wegen des Anfangsverdachts der Beleidigung, Verleumdung sowie der üblen Nachrede. Die Beamten, gegen die Straf- und/oder Disziplinarverfahren eingeleitet wurden, werden getrennt voneinander und in anderen Bereichen des Polizeipräsidiums Frankfurt ihren Dienst versehen.
Ungeachtet des Verdachts eines Dienstvergehens werden neben den genannten Maßnahmen auch Personalgespräche geführt, die eine kritische Selbstreflexion des eigenen Verhaltens in einer derartigen Situation zum Ziel haben sollen.
Die enge Betreuung des nachteilig betroffenen Polizeibeamten sowie der weiteren Polizeibeamtinnen und -beamten ist durch die personalberatenden Stellen des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main sichergestellt.
Ausgrenzendes Verhalten hat im Polizeipräsidium Frankfurt am Main keinen Platz. Sobald derartiges Fehlverhalten festgestellt wird, wird konsequent dagegen vorgegangen. Dies beinhaltet zum einen das oben geschilderte disziplinarrechtliche Vorgehen und bei Vorliegen entsprechender Vorwurfslagen auch strafrechtliche Schritte. Zum anderen stehen zur Konfliktbewältigung verschiedene Werkzeuge zur Verfügung, die auch kurzfristig eingesetzt werden können. Wenn diese zur Konfliktbewältigung nicht ausreichen, werden darüber hinaus auch Personalmaßnahmen ergriffen, die in der Folge zu Umsetzungen von Beamtinnen und Beamten führen können.
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