Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg überprüft Güterverkehr auf A1 bei Wildeshausen/ Schwerpunkt lag auf technische Mängel der Fahrzeuge
Eine Beanstandungsquote von 39 Prozent und zum Teil schwerwiegende technische Mängel: Dies ist das Ergebnis einer Kontrollaktion der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg am Donnerstag, 22. Juni 2023 auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage Wildeshausen an der Bundesautobahn 1, bei der durch die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten insgesamt 43 Fahrzeuge des gewerblichen Güterverkehrs überprüft wurden. In Zusammenarbeit mit dem TÜV Nord legten die 25 Beamtinnen und Beamten im Zeitraum der Kontrolle von 8.30 bis 15.30 Uhr ihr Augenmerk insbesondere auf die Verkehrssicherheit der Nutzfahrzeuge. In 17 Fällen musste die Weiterfahrt untersagt werden. Dabei wurden die meisten Mängel an Bremsen, Bereifung sowie Beleuchtung und Elektrik festgestellt.
Ein 30-jähriger Berufskraftfahrer transportierte mit seinem Sattelzug ca. 10 Tonnen Stückgut von Antwerpen (Belgien) nach Hamburg. Bei der Kontrolle des Sattelaufliegers wurde an einem Reifen ein sicherheitsrelevanter Mangel (Bruch des Reifengürtels) festgestellt, so dass die Weiterfahrt erst nach einem sofortigen Reifenwechsel gestattet werden konnte. Der Fahrer musste vor Ort eine dreistellige Sicherheitsleistung hinterlegen, da er seinen Wohnsitz im Ausland hat.
Bei einem Reisebus, der auf dem Rückweg nach Dänemark war, wurde ein Riss in der Frontscheibe festgestellt. Nach Begutachtung durch die Kontrollbeamten sowie durch den TÜV Nord konnte die Fahrt unter Auflagen zum Betriebshof der Firma gestattet werden. Dort muss die defekte Frontscheibe unverzüglich ausgetauscht werden. Gegen Verantwortliche des dänischen Reiseunternehmens wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Ein 54-jähriger Lkw-Fahrer beförderte Schweinegülle von Ahlhorn nach Dörverden. Eine Kontrollwägung auf einer geeichten Brückenwaage ergab eine Überladung von 9,5 Prozent. Die Beamten leiteten auch in diesem Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Hier ergab sich weiter der Verdacht, dass der Lkw-Fahrer gewerbliche Fahrten durchführte und dabei das so genannte EG Kontrollgerät zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten nicht benutzte. Das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wurde insofern ebenfalls informiert.
Auch für einen Berufskraftfahrer musste die Weiterfahrt am Kontrollort untersagt werden. Bei der Kontrolle des Sattelzuges stellte sich heraus, dass am Sattelauflieger missbräuchlich ein ausländisches Wiederholungskennzeichen verwendet wurde. Der Fahrer war auf den Weg in den Raum Sittensen. Das Wiederholungskennzeichen wurde vor Ort sichergestellt und es wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Erst nach Zuteilung eines entsprechenden Händlerkennzeichens konnte der Fahrer die Weiterfahrt antreten.
Gefährliche Mängel an der Betriebsbremsanlage des Anhängers hinderten auch einen 60-jährigen Lkw-Fahrer an der Weiterfahrt nach Bremen. Der Anhänger war mit gut 2 Tonnen Verpackungsmaterial beladen.
Nach der technischen Untersuchung beim TÜV Nord konnte die Weiterfahrt lediglich unter Begleitung der Polizei bis zu einer naheliegenden Werkstatt gestattet werden. Erst nach der vollständigen Beseitigung der festgestellten Mängel sowie Vorstellung beim TÜV wird der Fahrer seine Fahrt fortsetzen können.
Gegen Verantwortliche des Unternehmens leiteten die Einsatzkräfte ein Verfahren ein.
Die Überprüfung einer Sattelzugmaschine ergab, dass es große Mengen an Öl verlor. Bei der späteren ausführlichen Kontrolle zusammen mit dem TÜV Nord stellte sich heraus, dass ein Leck im Motorraum dafür ursächlich war.
Dieser Ölverlust war so erheblich, dass er als gefährlicher Mangel eingestuft wurde und auch unmittelbar eine Werkstatt aufgesucht werden musste. Die Sattelzugmaschine wurde auch hier unter Begleitung der Polizei zu einer naheliegenden Werkstatt begleitet, wo eine Reparatur erfolgen wird. Erst wenn dieser Mangel abgestellt wird, kann die Sattelzugmaschine wieder benutzt werden. Auch in diesem Fall wurden Bußgeldverfahren eingeleitet.
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