Bundespolizeidirektion München: Vom Bus in die Zelle / Mann muss für knapp 19 Monate in Haft – Nigerianer zeigt sich unkooperativ

Die Bundespolizei hat am Sonntagabend (25. Juni) bei Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn (A93) einen nigerianischen Staatsangehörigen in einem in Italien zugelassenen Reisebus festgenommen. Der zwischenzeitlich offenbar untergetauchte Mann wurde von der Kemptener Justiz aus verschiedenen Gründen seit mehreren Jahren gesucht. Er muss für insgesamt knapp 19 Monate ins Gefängnis. In der Kontrollstelle auf Höhe Kiefersfelden konnte sich der Nigerianer mit seinem Reisepass und einer italienischen Aufenthaltserlaubnis ordnungsgemäß ausweisen. Bei der Überprüfung seiner Personalien fanden die Bundespolizisten jedoch heraus, dass er wegen der Abgabe von Betäubungsmitteln an Minderjährige vom Amtsgericht Kempten zu einer Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden war. Hiervon sind laut Haftbefehl sowohl der Festnahmetag Ende 2017 als auch seine 2018 angetretene Untersuchungshaft von 98 Tagen Dauer abzuziehen. Zu den verbleibenden fast 15 Monaten Freiheitsentzug kommen allerdings weitere vier Monate hinzu. Zu dieser Strafe war der Mann 2018 vom Amtsgericht in Kaufbeuren wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Mit seiner Festnahme zeigte sich der 30-Jährige nicht einverstanden und verhielt sich den Bundespolizisten gegenüber unkooperativ. Er musste mehrfach aufgefordert werden, seine Reise zu beenden und den Beamten zu folgen. Sein Reisegepäck, das im Bus eingelagert war, wollte er weder herausnehmen noch näher bezeichnen. Deshalb mussten zunächst alle anderen Fahrgäste ihre Koffer und Taschen an sich nehmen, sodass nur noch das Gepäck des verhafteten Mannes übrigblieb. Mit der dieser Prozedur entsprechenden Verzögerung konnte der Bus in Richtung München weiterfahren. Der Nigerianer wurde zunächst zur Bundespolizeiinspektion nach Rosenheim und von dort am Montagmorgen in die Justizvollzugsanstalt Bernau gebracht. Wenn er seine insgesamt rund 19-monatige Haftstrafe verbüßt haben wird, kommt absehbar auch noch ein Eingriff in seine Geldmittel in Betracht. Das Amtsgericht Kempten hatte angeordnet, dass ihm der Vermögensvorteil in Höhe von 500 Euro, den er durch das Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz erlangt hatte, zu entziehen sei. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf ________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .