Babenhausen: Polizei zieht Elektro-Scooter aus dem Verkehr
Im Rahmen einer Streifenfahrt wurde ein 26-jähriger Elektro-Skateboardfahrer am Dienstag (27.6.) im Bereich der Schaafheimer Straße gestoppt.
Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass das Elektro-Skateboard mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h sportlich ausgestattet war. Ein solches Fahrzeug ist nach der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung im öffentlichen Straßenverkehr nicht zulässig. Der Mann händigte den Beamten daraufhin eine Funkfernbedienung aus, die über ein Display verfügt, die zum Feststellen der erreichten Fahrgeschwindigkeit dient. Auf dem Bildschirm konnten die Beamten eine Geschwindigkeit von 45 km/h ablesen, sodass für das Führen des Elektro-Skateboards eine gültige Fahrerlaubnis von Nöten ist. Der Mann räumte gegenüber den Beamten ein, nicht im Besitz eines Führerscheins zu sein.
Den 26-Jährigen aus Babenhausen erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das Elektrogerät wurde durch die Polizei sichergestellt. Die zukünftige Nutzung des Fahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr wurde dem Eigentümer untersagt.
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