Urlaubsreise endet auf dem Rastplatz – Mängel am Pkw und Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse

Am Samstag (24.06., 09:50 Uhr) haben Polizisten auf dem Rastplatz Plugger Heide eine 44-jährige Autofahrerin kontrolliert, die auf der Autobahn 1 mit ihrem Wohnwagen in den Urlaub fuhr. Bei der Kontrolle fiel den Beamten neben technischen Mängeln am Pkw, die Überschreitung der zulässigen Gesamtmasse von 3500 Kg des Wohnwagengespanns auf. Da die Autofahrerin nur über einen Führerschein der Klasse B verfügte, musste ihr vor Ort die Weiterfahrt untersagt werden. Der Pkw der 44-Jährigen wurde aufgrund der Mängel stillgelegt. Sie erwartet nun ein Strafverfahren. Die Polizei empfiehlt vor Reiseantritt nochmal den technischen Zustand der Fahrzeuge und das Gesamtgewicht des genutzten Gespanns zu überprüfen. Zudem werden in Fahrschulen auch prüfungsfreie Fahrerschulungen angeboten, die eine Eintragung der Schlüsselziffer B96 ermöglichen. Die Eintragung erlaubt das Führen von Kombinationen bis zu 4250 Kg zulässige Gesamtmasse. Verfasser: Niklas Bücker Kontakt für Medienvertreter: Polizei Münster Niklas Preuth Telefon: 0251 275-1010 E-Mail: pressestelle.muenster@polizei.nrw.de