(BC) Attenweiler – Reh bringt Kradfahrer zu Fall / Verletzungen erlitt ein Motorradfahrer am Montag bei Attenweiler.
Gegen 21.50 Uhr war das Motorrad auf der Landstraße 266 zwischen Aßmannshardt und Attenweiler unterwegs. Vor der Kawasaki sprang ein Reh über die Fahrbahn. Das Zweirad prallte gegen das Wildtier. Der Kradfahrer stürzte und verletzte sich. Ein Krankenwagen brachte den 55-Jährigen in eine Klinik. Das Reh wurde bei dem Unfall getötet. Ein Jagdpächter kümmerte sich um das Tier. Das Motorrad war nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit. Ein Abschlepper barg das Zweirad. Den Sachschaden schätzt die Polizei auf rund 8.000 Euro. Die Feuerwehren aus Aßmannshardt, Schemmerhofen und Alberweiler waren mit 20 Einsatzkräften und sechs Fahrzeugen vor Ort. Sie kümmerten sich um ausgelaufene Betriebsstoffe.
Die Polizei rät, besonders in den frühen Morgenstunden, bei Dämmerung und in der Nacht mit Wildwechsel zu rechnen. Besondere Vorsicht gilt auf Straßen, die durch Warnschilder gekennzeichnet sind. Denn die Schilder werden gerade dort aufgestellt, wo sich häufig Wildunfälle ereignen. Dort halten sich Tiere gerne auf Grünstreifen, Feldern und Wiesen auf. Autofahrer sollen hier langsam fahren, aufmerksam und bremsbereit sein. Sind Wildtiere neben oder auf der Straße, gilt für Autofahrer: Abblenden, bremsen, hupen und erforderlichenfalls anhalten. Das Tier hat so die Möglichkeit zur Flucht. Mit der Warnblinkanlage werden nachfolgende Autofahrer gewarnt. Für den Hintermann gilt: Sicherheitsabstand einhalten, denn der Vorausfahrende muss vielleicht wegen Wild plötzlich bremsen. Sind die Tiere weg, kann mit Schrittgeschwindigkeit weitergefahren werden. Wildtiere halten sich oft in Gruppen auf. Sieht man eines, können weitere Tiere in der Nähe sein. Kommt es trotzdem zum Unfall, muss die Unfallstelle umgehend abgesichert werden. Also Warnblinklicht einschalten und Warndreieck aufstellen. Verletzte oder getötete Wildtiere dürfen auf keinen Fall angefasst oder mitgenommen werden. Die verletzten Tiere könnten in Panik geraten oder mit Krankheiten infiziert sein. Am besten ist, die Polizei zu verständigen. Die informiert den zuständigen Jagdpächter. Eine Wildunfallbescheinigung erhält der Autofahrer dann bei der Polizei. Damit kann er seinen Schaden am Auto bei der Kaskoversicherung geltend machen.
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