BPOL NRW: Freiheit dank Arbeitgeber – Bundespolizisten vollstrecken Haftbefehl
Am gestrigen Dienstagnachmittag (27. Juni) nahmen Bundespolizisten einen 35-Jährigen am Dortmunder Flughafen fest. Die Staatsanwaltschaft München ließ bereits nach ihm fahnden.
Gegen 13:20 Uhr wurde der Mann bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Bukarest/ Rumänien vorstellig. Er legte seinen rumänischen Reisepass vor. Die Bundespolizisten überprüften den Reisenden und ermittelten, dass er zur Verhaftung ausgeschrieben war.
Das Amtsgericht München hatte ihn im Februar 2022 rechtskräftig wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 35 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die Beschlagnahme seiner Fahrerlaubnis für einen Monat an.
Der rumänische Staatsbürger hatte die geforderte Geldsumme bisher nicht beglichen. Der Arbeitgeber des Mannes übernahm die Geldstrafe in Höhe von 1.400 Euro und bewahrte ihn so vor einem 35-tägigen Aufenthalt in einer Justizvollzugsanstalt. Anschließend konnte der Verurteilte aus Emden seine Reise (ohne seinen Führerschein) fortsetzen.
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