BPOLI MD: Die Strafe folgt auf dem Fuße: Mann ohne Fahrschein greift Bundespolizisten tätlich an und wird prompt verurteilt
Am Dienstag den 27. Juni 2023 erhielt das Bundespolizeirevier Hal-le/Saale in den frühen Morgenstunden fernmündlich die Meldung durch die Notfallleitstelle der Deutschen Bahn, dass sich in einem Regionalexpress auf der Strecke von Halberstadt nach Halle/Saale eine männliche Person ohne Fahrschein befindet. Eine sofort alarmierte Streife begab sich zum Bahnsteig 8 und nahm bei Halt des Zuges im Hauptbahnhof Halle/Saale zunächst Kontakt mit der Zugbegleiterin auf. Diese gab an, dass der Tatverdächtige keinen Fahrschein besaß. Entsprechend wollte sie den Reisenden von der Weiterfahrt ausschließen. Da es Sprachbarrieren zwischen ihr und dem Mann gab, informierte sie die Bundespolizei. Der Aufforderung durch die Beamten, den Zug zu verlassen, kam der 30-Jährige noch nach. Als der aus Senegal stammende Staatsangehörige sich gegenüber den Beamten ausweisen sollte, verweigerte er jedoch die Herausgabe seiner Personalien. Daher entschieden die Beamten ihn mit zur Dienststelle zu nehmen, um die Identität festzustellen und ihm die zur Last gelegte Tat in seiner Muttersprache zu eröffnen. Er weigerte sich massiv gegen die Maßnahme und leistete aktiv Widerstand. Dabei schlug er einen 27-jährigen Beamten mit dem Ellenbogen ins Gesicht. Die Beamten mussten ihn fesseln und nahmen den Mann mit zur Dienst-stelle. Dort leistete er wieder aktiv Widerstand und versuchte die Beamten anzugreifen. Bei der Durchsuchung des Mannes wurden Ausweisdokumente aufgefunden, die ihn jedoch für einen legalen Aufenthalt nicht legitimieren. Aufgrund der geeigneten Umstände für die Durchführung eines beschleunigten Verfahrens wurde Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Halle/Saale gehalten. Die Beamten beantragten ein beschleunigtes Verfahren, welches bestätigt wurde. Der Mann verbrachte die Nacht im zentralen Polizeigewahrsam und wurde am 28. Juni 2023 durch die Bundespolizei im Amtsgericht Halle vorgeführt. Aufgrund der begangenen Leistungserschleichung, des Hausfriedensbruches, der Widerstandshandlungen, des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, der Körperverletzung und des unerlaubten Aufenthaltes verurteilte ihn der Richter zu einer Geldstrafe von 1500 Euro.
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