Präventionshinweise zu Spendensammler an Haustüren
Bettler und/oder Spendensammler werden den Dienststellen der Polizeiinspektion Verden/Osterholz regelmäßig von aufmerksamen und zum Teil auch von verunsicherten Bürgern*innen gemeldet. Diese Personen kommen in Gruppen wie auch als Einzelpersonen vor. Die Landkreise Verden und Osterholz sind diesbezüglich nicht mehr oder weniger betroffen als umliegende Landkreise.
Ob grundsätzlich eine Gefahr besteht kann nicht gesagt werden; es gibt hier keine Erkenntnisse, die Bettler oder Spendensammler explizit als gefährliche Personen ausweist.
Dass unsere Bürger*innen regelmäßig die Polizei informieren, wenn sie unbekannte Personen an der Haustür oder in der Nachbarschaft feststellen, ist uns als Polizei sehr recht, wir fordern dieses sogar regelrecht ein. Dieses tun wir aber nicht in Bezug auf Bettler oder Spendensammler, sondern in Bezug auf Unbekannte die sich nahe des häuslichen Umfelds auffällig verhalten.
Eine polizeiliche Überprüfung solcher von Anwohnern gemeldeten Personen führt in der Regel dazu, dass die Bürger beruhigt und die betroffenen Personen wissen, dass sie identifiziert sind. Manchmal stellen wir fest, dass sich tatsächlich Personen in Wohngebieten aufhalten, die entsprechende polizeiliche Erkenntnisse haben.
Es nicht verboten in Deutschland zu betteln. Allerdings ist aggressives Betteln untersagt (Fuß in die Tür stellen/wenn die Person sich trotz Aufforderung nicht entfernt/beleidigend wird).
Hinsichtlich Unbekannter an der Haus- oder Wohnungstür raten wir dazu grundsätzlich nur gesichert, mittels Sperrriegel oder Kette, zu öffnen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, durch einen Türspion oder eine eigene Kamera Personen an der Haustür vorab zu identifizieren.
Lassen Sie keine Unbekannten in Ihr Haus oder ihre Wohnung!
Unterschreiben Sie keine Verträge unter Zeitdruck an der Haustür, besser Sie besprechen sich vorher mit einer vertrauten Person.
Wir raten dazu auf unbekannte Personen in der Nachbarschaft bzw. auf fremden Grundstücken zu achten und diese ggf. der Polizei zu melden.
Manchmal hilft die direkte, freundliche Ansprache fremder Personen in der Nachbarschaft zur Klärung der Anwesenheit, dies obliegt jedoch jedem Bürger selbst.
Treffen Sie keine Maßnahmen um Ihnen verdächtige Personen aufzuhalten oder begeben sich in Gefahr.
Notieren Sie sich ggf. Kennzeichen und mitgeführte Fahrzeuge und machen Sie sich gerne Notizen zu Auffälligkeiten (Personenbeschreibungen). Häufig können äußere Merkmale nach einigen Tagen nur schwer erinnert werden.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Verden / Osterholz
Sarah Schlierkamp
Telefon: 04231/806-104
E-Mail: pressestelle@pi-ver.polizei.niedersachsen.de