(KA) Sulzfeld – Säugling wird in Garten leicht verletzt – Polizei findet bei Nachbarn erlaubnispflichtige Schusswaffen
Ein Nachbarschaftsstreit rief am Samstagabend die Polizei in Sulzfeld auf den Plan. Nach ersten Erkenntnissen ist nicht auszuschließen, dass bei diesem Streit auch ein sechs Monate altes Kind leicht am Arm verletzt wurde. Im Rahmen der eingeleiteten Ermittlungen fiel ein erster Tatverdacht auf einen 56-jährigen Nachbarn.
Gegen 20:30 Uhr teilte die Mutter des Säuglings über den Polizeinotruf mit, dass ihr Kind im heimischen Garten von einem Nachbarn angeschossen worden sei. Zum Hintergrund für diese Verdächtigung verwies die Anruferin auf einen bereits länger anhaltenden Streit zwischen ihrer Familie und dem 56 Jahre alten Bewohner des Nachbaranwesens.
Mit diesem Hinweis fuhr die Polizei mit einem erhöhten Kräfteansatz zu dem vermeintlichen Tatort. Die Beamten des Polizeireviers Bretten wurden dabei von der Polizeihundeführerstaffel sowie einer Einsatzgruppe der Bereitschaftspolizei unterstützt. Am Anwesen eingetroffen konnte der gemeldete Nachbar auf offener Straße angetroffen und vorläufig festgenommen werden. Er zeigte deutliche Anzeichen einer Alkoholisierung, was ein späterer Alkoholtest mit einem Wert von knapp zwei Promille bestätigte.
Wie der Vater des Säuglings vom Nachbargrundstück berichtete, habe sein Junge vorausgegangen plötzlich und ohne Grund zu schreien angefangen, als dieser gerade im Garten spielte. Kurz zuvor hätte der Vater ein zischendes Geräusch wahrgenommen. Das Kind habe nun am Oberarm eine frische, blutende Wunde sowie einen blauen Fleck. Daraus zog er die Schlussfolgerung, dass man auf sein Kind geschossen haben könnte.
Der Säugling wurde zur ambulanten Versorgung seiner Wunde in ein Krankenhaus gebracht, welches er wenig später wieder verlassen konnte. Lebensgefahr bestand zu keinem Zeitpunkt.
Noch am Abend durchsuchte die Polizei auf Anordnung des Bereitschaftsdienstes der Staatsanwaltschaft Karlsruhe das Wohnanwesen des Nachbarn. Dabei wurden mehrere Gewehre aufgefunden, für die der 56-jährige Hausbewohner eine Besitzerlaubnis nachweisen konnte. Für eine weitere aufgefundene Schusswaffe fehlte ein entsprechender Nachweis. Keine dieser Waffen kommt nach einer ersten Einschätzung für die Verletzung des Nachbarkindes in Betracht. Zudem fanden die Beamten in einer Scheune Munition für eine Luftdruckwaffe.
Der 56-jährige Verdächtige wurde nach Abschluss der ersten Maßnahmen wieder auf freien Fuß entlassen. Das Kriminalkommissariat Bruchsal hat die polizeilichen Ermittlungen unter anderem wegen Verdachtslagen auf gefährliche Körperverletzung und waffenrechtliche Verstöße aufgenommen. Die Ermittler gehen dabei auch den Hintergründen des jüngsten Streits vom Samstagabend sowie der Frage nach, inwieweit der Verdächtige strafrechtlich für die Verletzung des Nachbarkindes verantwortlich sein könnte.
Kai Lampe, Pressestelle
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