230704 – 0787 Frankfurt – Frankfurter Berg – Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. und des Polizeipräsidiums Frankfurt a. M.: Tötungsdelikt

(hol) Gestern Nachmittag wurde eine 40-jährige Frau in ihrem Wohnhaus getötet. Bei dem Tatverdächtigen handelt es sich um den 51-jährigen Ehemann, der nach der Tat selbst die Polizei verständigt hatte. Gegen 16:00 Uhr meldete sich der Ehemann telefonisch beim Notruf der Polizei Frankfurt und gab an, soeben seine Frau getötet zu haben. Unverzüglich wurden mehrere Streifen sowie das Überfallkommando zu der Adresse im Stadtteil Frankfurter Berg entsandt. Vor Ort nahm die Polizei den 51-Jährigen widerstandslos fest. Die Beamten fanden die schwerstverletzte, stark blutende Frau im Haus und leisteten bis zum Eintreffen der Rettungskräfte Erste Hilfe. Trotzdem verstarb die 40-Jährige in der Folge aufgrund ihrer schweren Verletzungen. Der Tatverdächtige, der sich bei der Tat offenbar selbst verletzt hatte, wurde zunächst im Krankenhaus behandelt und anschließend in die Haftzellen eingeliefert, um im Laufe des heutigen Tages einem Haftrichter vorgeführt zu werden. Die umfangreichen Spurensicherungsmaßnahmen am Tatort liefen bis in den späten Abend. Nach derzeit vorliegenden Erkenntnissen gab es im Zusammenhang mit Gewalt innerhalb der Familie durch den Tatverdächtigen bereits eine Vorbefassung von Polizei, Justiz und Jugendamt. Die Geschädigte erstattete am 29. Mai 2023 eine Strafanzeige unter anderem wegen Körperverletzung im Rahmen Häuslicher Gewalt bei der Polizei. Diese leitete umgehend ein Ermittlungsverfahren ein und verwies den Mann des Wohnhauses. Die Polizei sprach ihm ein Annäherungs-, Betretungs- und Kontaktverbot zu Ehefrau und Wohnhaus aus. Zwei Tage später erließ das Amtsgericht Frankfurt am Main einen Beschluss nach dem Gewaltschutzgesetz und bestätigte damit die Wegweisung des Ehemanns. Noch am Tag der Ermittlungsübernahme durch das zuständige Fachkommissariat, am 5. Juni 2023, wurde die Geschädigte kontaktiert. Sie gab an, dass sich ihr Mann bislang an das bestehende Annäherungs- und Kontaktverbot halte. Am 11. Juni 2023 erschien der Mann an der Wohnanschrift der Familie und klingelte. Die Geschädigte rief die Polizei. Diese führte eine Gefährderansprache bei dem Tatverdächtigen durch. Gegenüber der Polizei teilte die Ehefrau am 13. Juni 2023 mit, dass es einen zumindest mittelbaren Kontakt über die Kinder gegeben habe, zudem gegenseitige Unterstützung in Haushaltsangelegenheiten. Im Rahmen dieses Gesprächs wurden der Frau seitens der Polizei Verhaltenshinweise in Bezug auf den Umgang und Kontakt mit ihrem Ehemann gegeben. Gestern gegen 11:00 Uhr verständigte die Geschädigte die Polizei. Sie gab an, ihr Mann habe sie in einem Park in der Nähe ihres Hauses aufgesucht und festgehalten. Sie habe sich von ihm entfernen können, sei nach Hause gegangen. Die Beamten fuhren umgehend zu ihr, nahmen eine Strafanzeige auf und suchten anschließend den Park sowie die Umgebung nach dem Ehemann ab, konnten ihn jedoch nicht antreffen. Das Ehepaar hat drei gemeinsame Kinder (6 Monate, 19 Jahre und 15 Jahre) von denen sich zur Tatzeit nur der jüngste Sohn im Haus befand. Er blieb körperlich unversehrt. Die Polizei leitete entsprechende Betreuungsmaßnahmen für die Hinterbliebenen ein. Das Jugendamt wurde eingebunden. Das Ermittlungsverfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main anhängig. Gegen den Beschuldigten erging im Rahmen der heutigen Haftvorführung ein Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes. Die Ermittlungen dauern an. Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Frankfurt am Main Pressestelle Adickesallee 70 60322 Frankfurt am Main Direkte Erreichbarkeit von Mo. - Fr.: 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr Telefon: 069 / 755-82110 (CvD) Fax: 069 / 755-82009 E-Mail: pressestelle.ppffm@polizei.hessen.de