Einsatz gegen Geldautomatensprenger
Gemeinsame Presseerklärung der ZeOS NRW und der Polizei im Rhein-Kreis Neuss:
In einem Ermittlungsverfahren der Zentral- und Ansprechstelle für die Verfolgung Organisierter Straftaten in Nordrhein-Westfalen (ZeOS NRW) u. a. wegen des Verdachts der versuchten Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und des versuchten Diebstahls in einem besonders schweren Fall durchsuchen heute (05.07.2023) Einsatzkräfte der Polizei unter Einbindung von Spezialeinheiten seit den frühen Morgenstunden acht Wohnobjekte in Dormagen, Neuss und Köln. Ein 28-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger wurde wegen dringenden Tatverdachts festgenommen.
Ausgangspunkt der Ermittlungen und Anlass für die Gründung einer Ermittlungskommission war die Festnahme eines 25-jährigen männlichen Beschuldigten am 21.05.2023 nach versuchter Geldautomatensprengung in Dormagen, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet (Link zur Pressemeldung: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65851/5514885).
Der vorgenannte Tatverdacht richtet sich zwischenzeitlich gegen insgesamt sechs männliche Beschuldigte, die ihren Wohnsitz überwiegend in Dormagen haben. Die heutigen Maßnahmen dienen der Vollstreckung des vorgenannten, von der ZeOS NRW im Vorfeld erwirkten Haftbefehls, und der Sicherstellung von Beweismitteln.
Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.
Für den Versuch der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren vor, wobei die Strafe aufgrund des Versuchs gemildert werden kann.
Hinweis: Bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung gelten die Beschuldigten als unschuldig.
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