Mehrere Schleusungen südlich von Forst aufgedeckt
Am Mittwoch deckte die Bundespolizei die unerlaubte Einreise von insgesamt 25 Personen zwischen Forst und Tschernitz auf. In zwei Fällen befanden sich mehrere Personen im Koffer- sowie im Fußraum eines Fahrzeuges. Zwei mutmaßliche Schleuser konnten festgenommen werden.
Gegen 06:45 Uhr beabsichtigten Einsatzkräfte auf der BAB 15 bei Forst einen PKW mit slowakischer Zulassung zu kontrollieren. Der Fahrer des Citroen missachtete die Anhaltesignale und wechselte mehrmals die Fahrspur, um sich der Kontrolle zu entziehen. Auf Höhe der Abfahrt Roggosen gelang es den Einsatzkräften schließlich, das Fahrzeug zu stoppen.
Bei der Kontrolle stellten die Bundespolizisten fest, dass sich neben dem 22-jährigen syrischen Fahrer acht weitere Insassen in dem mit fünf Sitzen ausgestatteten PKW befanden. Es handelte sich dabei um einen 41-jährigen Iraker mit seinen vier Kindern im Alter von zwei bis 15 Jahren sowie drei syrische Staatsangehörige. Die neunjährige Tochter des Irakers saß hierbei im Fußraum der Rückbank. Ein zweijähriger Junge auf dem Schoß der 15-jährigen Schwester. Zwei der drei Syrer im Alter von 22 bis 27 Jahren saßen zusammengekauert im Kofferraum.
Am Nachmittag deckten Bundespolizisten zwei weitere Schleusungen auf.
Gegen 16:30 Uhr entzog sich ein Audi mit Berliner Zulassung in der Ortslage Tschernitz der Kontrolle. Der Fahrer stoppte das Fahrzeug später an einem Waldstück und floh zu Fuß in unbekannte Richtung. In dem zurückgelassenen PKW befanden sich neun syrische Staatsangehörige, wobei zwei Personen im Kofferraum und drei Kinder im Fußraum des PKW saßen.
Gegen 17:30 Uhr stellten Bundespolizisten dann eine achtköpfige Personengruppe syrischer und irakischer Staatsangehöriger auf einem Radweg bei Wolfshain fest. In unmittelbarer Nähe kontrollierten die Einsatzkräfte einen VW Sharan mit polnischer Zulassung, welcher der Schleusung zugeordnet werden konnte. Den 27-jährigen syrischen Fahrer nahmen die Beamtinnen und Beamten vorläufig fest.
In allen drei Fällen konnten die Geschleusten keine Dokumente, die einen Aufenthalt in der Bundesrepublik legitimieren, vorweisen. Gegen die strafmündigen Personen leitete die Bundespolizei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der unerlaubten Einreise und des unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der polizeilichen Bearbeitung und Äußerung von Asylgesuchen übergaben Einsatzkräfte sie an die zuständige Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Brandenburg.
Gegen die beiden 22- und 27-jährigen mutmaßlichen syrischen Schleuser leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern unter lebensgefährdenden Bedingungen ein. Der 22-Jährige soll heute einem Haftrichter vorgeführt werden. Die Bearbeitung des anderen Falls dauert noch an.
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