BPOL NRW: Waffenverbotszone im Bielefelder Hauptbahnhof am Wochenende

Ein Dokument 230710_allgemeinverfuegung_bpold_sta_file1.pdfPDF - 120 kB Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat als zuständiger Sicherheitspartner für das kommende Wochenende eine Waffenverbotszone am Hauptbahnhof Bielefeld angeordnet. In der Zeit von Samstag, 15. Juli, 6.00 Uhr bis Sonntag, 16. Juli, 06.00 Uhr, gilt die "Allgemeinverfügung zum Verbot des Mitführens von gefährlichen Gegenständen" im gesamten Bahnhof inklusive der Bahnsteige. Die Verfügung umfasst ein Mitführverbot von gefährlichen Gegenständen wie Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art. Die Bundespolizei wird im Geltungszeitraum der Waffenverbotszone verstärkt nach solchen verbotenen Gegenständen kontrollieren. Verstöße gegen das Mitführverbot können ein Zwangsgeld, Bußgeld oder Strafverfahren nach sich ziehen. Der Hauptbahnhof Bielefeld ist ein Verkehrsknoten in Ostwestfalen und wird täglich von zehntausenden Menschen genutzt. Immer wieder kommt es zu Straftaten unter Mitführung oder Anwendung von Waffen, Messern oder anderen gefährlichen Gegenständen. Bestimmungen und Ausnahmen können der Allgemeinverfügung eingesehen werden. Sie ist auf der Internetseite www.bundespolizei.de (Aktuelles, Meldungen) sowie im Anhang dieser Pressemitteilung zu finden. Die Verfügung ist im Bielefelder Hauptbahnhof ausgehängt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Markus Heuer Telefon: 0251 97437 - 1012 E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.