BPOL NRW: In die Justizvollzugsanstalt, anstatt in den Urlaub – Bundespolizei verhaftet 33-Jährigen

Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf kontrollierte am gestrigen Dienstagnachmittag (11.07.2023) einen Deutschen, der sich bei den Beamten zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Izmir/Türkei vorstellte. Hierbei stellte sich heraus, dass nach dem 33-Jährigen per Haftbefehl gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Köln hatte im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gegen den bereits im Juli 2019 rechtskräftig Verurteilten erlassen. Die Geldstrafe in Höhe von 2.800 Euro konnte von dem in Köln lebenden Mann nicht beglichen werden, so dass die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 70 Tagen nicht abgewendet werden konnte. Er wurde daher durch die Bundespolizei an die zuständigen Justizbehörden überstellt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf Pressestelle Daniela Maaßen Telefon: +49 (0) 211 / 9518 - 108 E-Mail: presse.dus@polizei.bund.de Postfach 30 04 42 40404 Düsseldorf Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.