Trunkenheitsfahrt, Widerstand und ohne Führerschein unterwegs
Am Samstagabend erscheint ein 21-jähriger Celler mit seinem Pkw bei der hiesigen Dienststelle, um seinen Führerschein in Verwahrung zu geben. Eine Überprüfung durch die Beamten ergibt, dass er seinen Pkw seit dem 11.07 gar nicht mehr hätte führen dürfen. Zudem stellen die Beamten eine Beeinflussung durch berauschende Mittel bei dem jungen Mann fest.
Bei einer daraufhin durchgeführten Blutentnahme leistet er Widerstand, sodass er durch die Beamten festgehalten werden muss.
Nachdem er aus der polizeilichen Maßnahme entlassen wurde, kann er wenige Stunden später erneut im Straßenverkehr angetroffen werden. Dieses Mal führt er einen E-Scooter und steht vermutlich weiterhin unter Drogeneinfluss.
Den 21 Jahre alten Celler erwarten nun Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand gegen Polizeivollzugsbeamte sowie Trunkenheit im Straßenverkehr.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei nochmals ausdrücklich daraufhin, dass E-Scooter Kraftfahrzeuge sind und für diese die selben Regeln bzgl. der Fahrtüchtigkeit bestehen wie für Autos.
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