Stiefvater bewahrt erwachsenen Sohn vor Gefängnisaufenthalt
Junger Mann per Haftbefehl gesucht. Stiefvater bezahlte Geldstrafe für seinen Sohn.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Überwachung hatte eine Streife der Bundespolizei am Freitagvormittag, einen Radfahrer in Bad Bentheim angehalten und überprüft.
Ein Datenabgleich der Personalien des Mannes im Fahndungssystem hatte ergeben, dass der 33-jährige Niederländer von der Justiz mit Haftbefehl gesucht wurde. Aus einer Verurteilung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen hatte er noch eine offene Geldstrafe von 800,- Euro zu bezahlen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 20 Tagen zu verbüßen.
Weil er die Strafe nicht selbst begleichen konnte, bezahlte schließlich sein Stiefvater die Geldstrafe bei der Bundespolizei in Bad Bentheim ein und bewahrte ihn somit vor einen Gefängnisaufenthalt.
Zudem erwartet ihn ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, da eine Kleinstmenge an Drogen bei ihm aufgefunden wurde.
Darüber hinaus interessierte sich die Staatsanwaltschaft für den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes. Sie hatte den Mann zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.
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