(BC) Biberach – Schlangenlinien mit Fahrrad / Am Dienstag zog die Polizei in Biberach eine Radlerin aus dem Verkehr.

Kurz vor 3.30 Uhr fuhr die 50-Jährige mit ihrem Pedelec in der Ulmer-Tor-Straße. Die Polizei beobachtete, dass sie unsicher und in Schlangenlinien fuhr. Deshalb stoppten die Beamten die gefährliche Fahrt. Schnell hatten sie den Verdacht, dass die Frau Alkohol getrunken haben könnte. Dies bestätigte ein Test. Die Polizei nahm die deutlich betrunkene Radfahrerin mit ins Krankenhaus. Dort entnahm ihr ein Arzt Blut. Die Fahrt durfte die 50-Jährige nicht fortsetzen. Auf die Frau kommt nun eine Anzeige zu. Hinweis von der Polizei: Laut Gesetz ist es zwar erlaubt bis 1,6 Promille Fahrrad zu fahren, strafbar kann man sich aber schon früher machen. Das passiert, wenn man mit niedrigerer Alkoholisierung trotzdem nicht in der Lage ist, das Fahrrad sicher zu führen. Aufgrund der oft schweren Folgen von alkoholisiertem Fahren fallen hier die Strafen auch sehr hoch aus. Fahrradfahren erfordert einen Gleichgewichtssinn, unter Alkoholeinfluss kann dieser stark beeinträchtigt sein. Betrunkene Radfahrer können dann gefährlich stürzen oder anders verunfallen. In Vergangenheit kam es immer wieder so zu schweren Verletzungen. Die Polizei rät, ausschließlich nüchtern Fahrrad zu fahren, das sichere Fahren mit dem Fahrrad unter Alkoholeinfluss wird oft unterschätzt und dann ist es meist zu spät. ++++1434228 (JS) Bernd Kurz, Tel. 0731/188-1111 Rückfragen bitte an: Polizeipräsidium Ulm E-Mail: ulm.pp@polizei.bwl.de