Scheibe von Kindertagesstätte beschädigt +++ Einbrecher nehmen sich mehrere Versuche und scheitern dennoch +++ „WhatsApp“-Betrüger erlangen 5.000 Euro
1. Scheibe von Kindertagesstätte beschädigt, Idstein, Walramstraße,
Montag, 17.07.2023, 21:00 Uhr bis Dienstag, 18.07.2023, 16:30 Uhr
(fh)Im Zeitraum von Montagabend bis Dienstagnachmittag haben Vandalen das Gebäude einer Kindertagesstätte in Idstein beschädigt.
Am Dienstag stellte eine Mitarbeiterin der Einrichtung aus der Walramstraße fest, dass eine Scheibe von außen beschädigt worden war. Eine unbekannte Person hatte die Fensterscheibe auf unbekannte Art und Weise demoliert und so einen Schaden von mehreren Hundert Euro verursacht.
Zeuginnen und Zeugen werden gebeten, sich unter der Rufnummer (06126) 9394-0 mit der Polizeistation Idstein in Verbindung zu setzen.
2. Einbrecher nehmen sich mehrere Versuche und scheitern dennoch, Taunusstein-Wehen, Zum Schwimmbad,
Dienstag, 18.07.2023, 15:30 Uhr bis 17:30 Uhr
(fh)Am Dienstagnachmittag versuchten Einbrecher gleich an mehreren Stellen in ein Wohnhaus in Taunusstein-Wehen einzubrechen. Sie blieben aber erfolglos.
Am Dienstagnachmittag bemerkte der Bewohner des Grundstücks in der Straße "Zum Schwimmbad" gegen 17:30 Uhr, dass Einbrecher in seiner gut zweistündigen Abwesenheit versucht hatten, ein Fenster zum Bad und eine Kellertür aufzubrechen. Zuvor hatten die Einbrecher offenbar auch eine Gartenhütte des Anwesens betreten. Gestohlen wurde nichts. Auch war es den Unbekannten nicht gelungen, in das Haus einzusteigen. So gelangten die Einbrecher zwar nicht an Beute, verursachten aber einen Sachschaden von knapp 1.000 Euro.
Die zuständigen Ermittlerinnen und Ermittler der Polizeidirektion Rheingau-Taunus nehmen Hinweise zum Einbruch unter der Telefonnummer (06124) 7078-0 entgegen.
3. "WhatsApp"-Betrüger erlangen 5.000 Euro, Idstein,
Dienstag, 18.07.2023
(eh)Ein Bürger aus Idstein ist am Dienstag, dem 18.07.2023, von einer Betrügerin kontaktiert worden, welche mit einer vorgetäuschten Notlage an sein Geld gelangte.
Dabei tischte ihm die Betrügerin die bereits bekannte und häufig genutzte Geschichte auf, dass sie seine Tochter sei und sich in einer hilflosen Lage befinden würde. Gutgläubig, in Sorge und im Glauben daran mit seiner Tochter zu kommunizieren, überwies der Geschädigte ihr 5.000 EUR. Dass es sich um einen Betrug handelte, stellte sich erst später heraus.
Die Polizei rät: Warnen Sie Ihre Eltern und sprechen Sie mit ihnen über diese Masche! Ansonsten gilt ganz allgemein, niemals aufgrund eines Telefonats, einer Textnachricht oder einer Mail eine Überweisung zu tätigen oder Geld an unbekannte Personen zu übergeben. Sollten Sie tatsächlich Familienmitglieder um Geld bitten, dann verlangen Sie immer ein persönliches Erscheinen und übergeben Sie kein Geld an fremde Personen.
Rückfragen bitte an:
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