Bremen – Achim, 19.07.2023 – 15:26 Uhr Nachtrag zur Pressemitteilung vom 19.07.2023 – 15:26 Uhr:

Am gestrigen Tag wurde der Lokführer des RE4420 an der planmäßigen Abfahrt um 15:26 Uhr vom Bahnhof Achim in Richtung Bremen gehindert. Etwa 200 Personen sind aus angrenzenden Büschen vor seinen Zug in die Bahngleise gelaufen, und eine kleinere Personengruppe hat durch ihr Verhalten den Zug aktiv an der Abfahrt gehindert, um den restlichen Personen und später auch sich selbst den Einstieg in den Zug noch zu ermöglichen. Es wird weiterhin angenommen, dass es sich bei den Personen um Mitarbeitende eines örtlichen Logistikunternehmens handelt. Die ersten Personen konnten inzwischen identifiziert werden. Es werden die entsprechenden Strafanzeigen gefertigt (Nötigung gem. § 240 StGB). Die Bundespolizeiinspektion Bremen steht mit benachbarten Dienststellen und dem Logistikunternehmen in Kontakt, um den Sachverhalt auszuwerten. Das erklärte Ziel aller Beteiligten ist es, Personen vor möglichen gesundheitlichen Schäden durch ein- oder ausfahrende Züge zu bewahren. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei darauf hin, dass Bahnhöfe nur auf ausgewiesenen Wegen zu betreten und zu verlassen sind. Jegliches anderes Verhalten stellt mindestens eine Ordnungswidrigkeit, wenn nicht sogar eine Straftat dar. Darüber hinaus bestehen für Personen im Bereich von Gleisanlagen erhebliche Gefahren für Leib und Leben. Züge haben kurz vor der Einfahrt in einen Bahnhof in der Regel erhebliche Restgeschwindigkeiten von 80 bis 100 km/h! Der Bremsweg liegt bei mehreren hundert Metern, selbst bei Einleitung einer Schnellbremsung. Personen, die versuchen, die Gleise zu überqueren, begeben sich in Lebensgefahr. Auf den mittleren Gleisen am Bahnhof Achim sind regelmäßig bis zu 100 Güterzüge je Tag in der Durchfahrt. Bereits stehende Reisezüge verdecken dann teilweise die Sicht in den Bahnhof für den Lokführer des jeweiligen Güterzuges. Personen, die dann noch versuchen wollen, die Gleise zu überqueren, um 23 Minuten Wartezeit zum nächsten Personenzug zu sparen, riskieren damit ihr Leben. Daher der nochmalige Warnhinweis, die Gleise und Gleisanlagen nicht unbefugt zu betreten oder gar zu überqueren. Zeugen, die Angaben zum Sachverhalt vom gestrigen Tag oder zu beteiligten Personen machen können, werden weiterhin gebeten, sich bei der Bundespolizei unter Tel. 0421/16299-7777 zu melden. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Bremen Rene Schmidt Telefon: 0421 16299-6103 Mobil: 0173-6783390 E-Mail: bpoli.bremen.oea@polizei.bund.de