Bundespolizeidirektion München: Tätliche Angriffe gegen Rettungskräfte und Bundespolizisten / Bewusstlos im Gleis Liegender bei Hilfeleistung hochaggressiv
Am frühen Mittwochabend (19. Juli) schlug und trat ein zuvor bewusstlos am S-Bahnhaltepunkt Buchenau im Gleisbett liegender 58-Jähriger nach Rettungskräften und Bundespolizisten.
Beamte der Bundespolizeiinspektion München wurden zum Haltepunkt Buchenau zu einem hilflos im Gleisbett Liegenden beordert. Nach Gleissperrung, kurz nach 18 Uhr, verbrachten Rettungskräfte den 58-jährigen Deutschen aus dem Gleisbereich zum Bahnsteig. Während der Bergung griff der zuvor Bewusstlose einen Notarzt und Rettungskräfte tätlich an.
Als die Bundespolizisten ankamen, saß der Mann auf einer Sitzbank, die Sanitäter standen in sicherer Entfernung. Als der 58-Jährige zur präventiven Untersuchungen aufgrund des zuvor eigenständig verursachten Sturzes in den Gleisbereich in ein Krankenhaus transportiert werden sollte, wehrte er sich heftig. Er schlug - trotz Körperfixierung auf einer Tragebahre - heftig um sich und versuchte mit den freien Armen und Beinen nach den Rettungskräften und mehreren Beamten zu schlagen und zu treten. Der Gräfelfinger konnte nur unter hohem Kraftaufwand und körperlicher Gewalt von drei Bundespolizisten überwältigt werden.
Aufgrund der Aggressivität des 58-Jährigen musste ein Bundespolizist im Rettungswagen mitfahren. Auch auf der Fahrt ins Klinikum Landsberg am Lech kam es trotz Fixierung zu wiederholten tätlichen Angriffen. Dabei wurde der begleitende Bundespolizist durch einen Schlag ins Gesicht leicht verletzt. Er setzte später trotz Schmerzen seinen Dienst fort.
Auch im Krankenhaus, wo dem bisher polizeilich nicht in Erscheinung Getretenen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft München II Blut abgenommen wurde, blieb der Mann hochaggressiv. Erst nach mehreren Sedierungen gelang dem Klinikpersonal die Blutentnahme.
Durch die kurzzeitige Gleissperrung kam es nur zu geringen Beeinträchtigungen in Bahnverkehr.
Gegen den 58-Jährigen ermittelt die Bundespolizei wegen tätlichen Angriffs und Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung.
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