Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums Offenburg und des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg Offenburg – Kundgebungen im Stadtgebiet -Straftäter identifiziert –
Mit großem Arbeitsaufwand ist es den Ermittlern der Kriminalpolizei des Polizeipräsidiums Offenburg in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Einsatz gelungen, rund 400 Personen zu identifizieren, die mutmaßlich im Zusammenhang mit einer unfriedlichen Demonstration am 4. März 2023 in Offenburg stehen. Die entsprechenden Anzeigen werden in den kommenden Wochen an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe übergeben.
Die Tatvorwürfe sind vielfältig und reichen von Verstößen gegen das Versammlungs- und Waffengesetz über Sachbeschädigungen und Beleidigungen bis hin zu Landfriedensbruch und tätlichem Angriff auf Polizeibeamte.
Am 4. März 2023 war es rund um eine politische Veranstaltung auf dem Messegelände zu gewalttätigen Ausschreitungen gekommen, bei dem unter anderem der Inhalt eines Feuerlöschers gezielt gegen Einsatzkräfte der Polizei versprüht und hierdurch etliche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte verletzt wurden.
Das zuvor vielfach von den Einsatzkräften der Polizei und den Behörden unterbreitete Kooperations- und Kommunikationsangebot stieß bei den unfriedlichen Demonstrationsteilnehmern auf taube Ohren. Die Folge war ein konsequentes Einschreiten und beweissicheres Ahnden begangener Straftaten und Rechtsverstöße, was letztlich mit einem hohen Ermittlungsaufwand auch gelungen ist.
Trotz der Vermummung seines Gesichts und dem Untertauchen im vermeintlichen Schutz der Menschenmenge, konnte der mutmaßlich Verantwortliche des Feuerlöscher-Angriffs mit Hilfe von Spezialisten der Gesichtserkennung identifiziert werden. Bei dem polizeibekannten 23-Jährigen wurde am Donnerstag (6. März 2023) auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe dessen Wohnung durchsucht. Hierbei wurde sein Handy als Beweismittel beschlagnahmt.
Ferner steht ein 22-Jähriger im Verdacht, bei den Ausschreitungen die Einsatzunterlagen der Polizei widerrechtlich an sich genommen und eingesteckt zu haben. Gegen ihn wird nun wegen eines Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz ermittelt. Das Gesicht des Mannes war zum Tatzeitpunkt ebenfalls vermummt, doch auch er konnte durch den Einsatz von polizeilichen Spezialisten überführt werden. Bei einer auf Antrag der Staatsanwaltschaft Karlsruhe erwirkten und von Beamten des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg durchgeführten Wohnungsdurchsuchung blieben die Einsatzunterlagen allerdings verschollen. Die beiden Tatverdächtigen sind dem linksextremen Spektrum zuzuordnen.
Unter den 400 identifizierten und unfriedlichen Versammlungsteilnehmern, die sich nun einem juristischen Nachspiel stellen müssen, befanden sich auch 20 Personen, die im Verdacht stehen, zusammen mit 20 weiteren Personen Ende Dezember 2022 die Außenwände der Justizvollzugsanstalt in Offenburg mit Parolen besprüht zu haben.
Für die Beamten der Kriminalpolizei Offenburg und des Polizeipräsidiums Einsatz sind die Ermittlungen noch lange nicht abgeschlossen. Nun gilt es die vorhandenen Videoaufzeichnungen den begangenen Straftaten weiter zuzuordnen.
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