BPOL NRW: 30-Jähriger sorgt für mehrere Einsätze – Festnahme durch Bundespolizei

Am Freitagmorgen (21. Juli) verstieß ein Mann gegen ein kurz zuvor erteiltes Hausverbot für den Dortmunder Hauptbahnhof. Anschließend leistete er Widerstand und wurde in Gewahrsam genommen. Gegen 08:50 Uhr soll ein 30-Jähriger auf dem Vorplatz des Hauptbahnhofs Dortmund mit Bahnmitarbeitern in eine verbale Auseinandersetzung geraten sein. Dabei soll er diese auch beleidigt haben. Aufgrund dessen sollte gegen den Betroffenen ein Hausverbot ausgestellt werden. Alarmierte Bundespolizisten trennten die Beteiligten voneinander und brachten den polnischen Staatsbürger zur Identitätsfeststellung zur Wache. Anschließend erteilten die Beamten dem Mann einen Platzverweis für den Hauptbahnhof. Kurze Zeit später soll sich der Bochumer erneut in den Bahnhof begeben und die drei Sicherheitsmitarbeiter aufgesucht haben. Dabei soll er vor diesen sein Geschlechtsteil entblößt und es öffentlich präsentiert haben. Zudem soll er die Mitarbeiter (25, 27, 47) wiederholt beleidigt und mehrfach bedroht haben. Dann soll er den 25-jährigen Angestellten mit einem Softdrink übergossen haben. Erneut hinzugerufene Einsatzkräfte brachten den 30-Jährigen zur Bundespolizeiwache. Auf dem Weg dorthin sperrte er sich gegen die Laufrichtung und leistete Widerstand. Die Beamten brachten den Aggressor zu Boden und fixierten ihn mittels Handfesseln. Bereits ins der Nacht war der Mann polizeilich als Beteiligter einer Körperverletzung in Erscheinung getreten. Ein Richter entschied schlussendlich, dass dieser zur Verhinderung von weiteren Straftaten in Gewahrsam zu nehmen ist. Die Bundespolizisten leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, exhibitionistische Handlungen, Beleidigung und Bedrohung ein. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund Pressestelle Anne Rohde Mobil: +49 (0) 171/ 30 55 131 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.