BPOL NRW: Gleisüberschreitungen sind lebensgefährlich! Bundespolizei leitet Strafverfahren ein

Gestern (24.07.) musste ein Schnellzug eine Notbremsung wegen eines Gleisläufers am Kölner Hauptbahnhof einleiten. Die Bundespolizei ermittelt nun gegen gleich zwei Leichtsinnige. Gegen 14:30 Uhr stellten die Beamten und eine Beamtin einen 31-Jährigen und einen 35-Jährigen, nachdem beide die Gleise am Bahnsteig 6 überquert hatten. Der 31-Jährige kürzte unbedacht über das Gleisbett ab, weshalb der durchfahrende ICE einen Nothalt im Bahnhof einlegen musste. Das Bahnpersonal hielt diesen bis zum Eintreffen der Streife fest, als der nächste Gleisläufer in das Gleis stieg und die gleiche Abkürzung vornahm. Die Einsatzkräfte übernahmen den Sachverhalt und klärten die beiden waghalsigen Männer über ihr riskantes Verhalten auf. Der Wohnungslose, welcher die Notbremsung verursachte, wird nun wegen des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr strafrechtlich verfolgt. Der zweite ebenfalls Wohnungslose muss sich einem Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen. Die Bundespolizei weist eindringlich darauf hin, dass Abkürzungen immer lebensgefährlich sind! Nicht immer können Züge rechtzeitig bremsen. Unbeteiligte Reisende können durch die Notbremsung ebenfalls verletzt werden. Nutzen Sie Unter- oder Überführungen, um die Gleise zu überqueren. Gleisüberschreitungen haben in jedem Fall Geldbußen sowie Strafverfahren zur Folge. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Köln Kathrin Stoff Telefon: +49 (0) 221 160 93 - 104 Mobil: +49 (0) 173 5621045 E-Mail: presse.k@polizei.bund.de Internet: Marzellenstraße 3-5 50667 Köln Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.