Verfolgungsfahrt in Lünen endet im Polizeigewahrsam
Lfd. Nr.:0713
Am Montagabend (24. Juli) kam es zu einer Verfolgungsfahrt zwischen einem 20-Jährigen und der Polizei in der Innenstadt von Lünen. Bei der Verfolgungsfahrt wurde die 17-jährige Beifahrerin leicht verletzt, da sie vom Roller fiel.
Gegen 18.30 Uhr beabsichtigte eine Streifenwagenbesatzung eine allgemeine Verkehrskontrolle bei einem Roller durchzuführen. Dieser war mit zwei Personen besetzt. Als der Rollerfahrer den Streifenwagen erblickte, flüchtete er über den Gehweg. Auf seiner Flucht missachtete er nicht nur die Anhaltesignale des Streifenwagens, sondern auch eine rote Ampel. Er flüchtete in einen Park. Als er dort zwischen Baum und Parkbank fuhr, verlor er seine Beifahrerin. Die Lünerin versuchte noch nach dem Sturz wieder aufzusteigen, der Fahrer flüchtete aber lieber weiter ohne sie.
Wenig später stellten die Polizisten den 20-jährigen Rollerfahrer in einem nahegelegenen Hinterhof. Die Gründe für seine Flucht waren gleich mehrere. Der Roller schien nicht ihm zu gehören, er hatte keine Versicherung, die Kennzeichen waren manipuliert, der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis, und: Es lagen gegen ihn zwei Haftbefehle vor. Schließlich durfte er seine Flucht dann im Streifenwagen auf dem Weg ins Gewahrsam beenden.
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