Korrektur der Pressemeldung vom 30.07.2023, 10.04 Uhr: „Fußgänger bei Verkehrsunfall schwer verletzt“
Unsere Pressemeldung wird wie folgt korrigiert bzw. ergänzt:
Die Staatsanwaltschaft ordnete eine Blutprobe bei dem 18-jährigen Bönener an.
Dem 20-jährigen Autofahrer aus Selm wurde keine Blutprobe entnommen. Er konnte nach einer ambulanten Behandlung das Krankenhaus wieder verlassen. Das Fahrzeug wurde zur Beweissicherung sichergestellt.(hei)
Ursprüngliche Pressemeldung:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65844/5569667
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