Urlaubskasse bereits vor Reiseantritt deutlich erleichtert

Am vergangenen Freitag wurde eine 22-jährige Französin am Flughafen Saarbrücker vor Abflug in Richtung Antalya von Beamten der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken kontrolliert. Hierbei kam bei der fahndungsmäßigen Überprüfung ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Ulm wegen eines früheren Verstoßes gegen das Waffengesetz zum Vorschein. Die 53-tägige Haftstrafe musste die junge Frau jedoch nicht antreten, da sie den haftbefreienden Beitrag in Höhe von 1.673,50 EUR entrichten konnte. Das Geld hatte sie aber sicherlich für andere Zwecke eingeplant. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Saarbrücken Presse-/ Öffentlichkeitsarbeit Patrick Thiery Telefon: 06826/522-1005 E-Mail: bpoli.saarbruecken.oea@polizei.bund.de