Gemeinsame Erklärung der Niedersächsischen Beratungsstelle für Sinti und Roma e.V. und der Polizeidirektion Osnabrück
Nach einem Polizeieinsatz am 05.07.2023 wurden in der Öffentlichkeit Vorwürfe gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus Osnabrück erhoben. Diese haben am besagten Tag auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichtes Holzminden Durchsuchungsmaßnahmen auf dem historisch geprägten Kulturplatz in Osnabrück durchgeführt.
Der Geschäftsführer der niedersächsischen Beratungsstelle für Sinti und Roma, Herr Mario Franz, und der Polizeipräsident der Polizeidirektion Osnabrück, Herr Michael Maßmann, haben darauffolgend in einem gemeinsamen Termin herausgestellt, wie wichtig das Verständnis für andere Kulturkreise innerhalb einer Vielfaltsgesellschaft sei. Dabei dürfe die Perspektive des jeweils anderen nie außer Acht gelassen werden.
Herr Mario Franz unterstrich in dem Gespräch, dass in unserer Gesellschaft noch immer zigane Projektionen aufträten, welche auf uralten Vorurteilen beruhten und teils zu Retraumatisierungen bei den Angehörigen der Minderheit führten. Diesem Umstand müsse auf allen Ebenen und auch von der Polizei in ihrer besonderen Stellung in unserer Gesellschaft zum Wohle aller entgegengetreten werden. Auch wäre es in diesem Zusammenhang und aus dem Kontext der gemeinsamen Geschichte wichtig zu verstehen, dass Angehörige der Minderheit aufgrund von negativen Erfahrungen ihrer Vorfahren in der NS-Zeit viel feinfühligere Antennen haben, wenn es insbesondere um staatliche Maßnahmen geht, die unbeteiligte in Mitleidenschaft ziehen würden, betont Mario Franz.
Herr Maßmann machte deutlich, dass sich die Polizei ihrer historischen Verantwortung sehr wohl bewusst sei. Er bekräftigte hierbei die Bedeutung eines freiheitlich-demokratischen Selbstverständnisses innerhalb der Polizei: Die Angehörigen der Polizeidirektion Osnabrück stünden fest auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und würden einer "bunten" Gesellschaft mit unterschiedlichsten kulturellen Hintergründen vorurteilsfrei und offen gegenübertreten. Er machte weiter klar, dass die Polizei eine Bürgerpolizei sei, welche alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen behandele. Dieser Grundsatz gelte auch in Einsatzlagen, in denen die Polizei von ihrem Gewaltmonopol Gebrauch machen müsse, um zum Beispiel einen gesuchten Straftäter festzunehmen.
Herr Mario Franz und Polizeipräsident Michael Maßmann waren sich einig, dass Staatsbürgerschaft, Aussehen, kulturelle Herkunft oder sexuelle Orientierung niemals Einfluss auf die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden haben dürfen. Herr Franz und Herr Maßmann konnten sich eine grundsätzliche Zusammenarbeit in Bezug auf die Bekämpfung von Rassismus und Antiziganismus vorstellen und vereinbarten dazu weitere Gespräche.
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Malte Hagspihl
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