BPOLI LUD: Kein Geld für Geldstrafe, also Justizvollzugsanstalt

Einem polnischen Verurteilten (46) fehlten heute die notwendigen finanziellen Mittel, in dem Fall 2.432,00 Euro, um eine überfällige Geldstrafe zu begleichen. Ersatzweise verbringt er nun die kommenden Wochen in einer Justizvollzugsanstalt. Beamte der Bundesbereitschaftspolizei hatten den 46-Jährigen gegen 09.15 Uhr an der Autobahnanschlussstelle Görlitz/B6 festgenommen. Zu diesem Zeitpunkt saß er als Beifahrer in einem polnischen Mercedes Sprinter, der anschließend natürlich ohne ihn weiterfuhr. Bei der Überprüfung der Personalien des Mannes war ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Göttingen bemerkt worden. Der Festgenommene hatte demnach auf einen Gesamtstrafenbeschluss des Amtsgerichts Hann. Münden aus dem Herbst 2021 nicht reagiert. Seinerzeit wurde er wegen fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung und unerlaubten Entfernens vom Unfallort in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf Pressesprecher Michael Engler Telefon: 0 35 81 - 3626-6110 E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de