Cranger Kirmes: Polizei weist auf Waffenverbot hin

Zum Start der Cranger Kirmes wünscht die Polizei allen Besucherinnen und Besucherinnen eine tolle Zeit und weist in diesem Zusammenhang auf die Kirmeswache sowie das geltende Waffenverbot hin. Bis zum 13. August lockt die Cranger Kirmes mit einem bunten Programm nach Herne; es werden mehrere Millionen Menschen erwartet. Die Polizei gewährleistet die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher und ist vor Ort jederzeit ansprechbar. - Wie auch in den vergangenen Jahren ist eine Kirmeswache eingerichtet worden - diese befindet sich diesmal allerdings nicht in den Räumen der Jugendkunstschule, sondern ist direkt dahinter in mehreren Containern untergebracht. Der Weg dorthin ist ausgeschildert. - Die Polizei weist daraufhin, dass bei Veranstaltungen wie der Cranger Kirmes ein grundsätzliches Waffenverbot gilt. Davon betroffen sind zum Beispiel Schusswaffen, Reizgas und Messer. An mehreren Stellen auf dem Veranstaltungsgelände sind dazu Hinweisschilder angebracht worden (s. Foto).Ein Verstoß gegen §42 Waffengesetz ist kein Bagatelldelikt und kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Die zahlreichen uniformierten und zivilen Einsatzkräfte verfolgen Verstöße konsequent. Die Polizei wünscht allen Besucherinnen und Besuchern viel Spaß auf der Cranger Kirmes! Rückfragen bitte an: Polizei Bochum Pressestelle Jens Artschwager Telefon: 0234 909 1023 E-Mail: pressestelle.bochum@polizei.nrw.de