Bundespolizeidirektion München: Bahnschranke missachtet – Schnellbremsung eines Regionalzuges

Am späten Montagnachmittag (7. August) musste ein Regionalzug an einem Bahnübergang beim S-Bahn-Haltepunkt Riem eine Schnellbremsung einleiten, weil ein 26-Jähriger eine geschlossene Bahnschranke umging. Kurz nach 17 Uhr überquerte ein 26-jähriger Deutscher im Bereich des Haltepunktes Riem (Graf-Lehndorff-Straße) den Bahnübergang trotz geschlossener Bahnschranke. Der Triebfahrzeugführer eines herannahenden Regionalzuges (RB 40, Fahrtrichtung Mühldorf) musste eine Schnellbremsung einleiten um eine mögliche Kollision zu verhindern. Der 26-Jährige aus Pliening, Lkr. Ebersberg, hatte zum illegalen Überqueren eine nahe Baustelle genutzt, um die Schrankenanlage zu umgehen. Als er den Zug erkannte bzw. den Achtungspfiff und die Schnellbremsung wahrnahm, blieb er zwischen zwei Gleisen stehen. Er wurde von Sicherheitskräften der Deutschen Bahn, die den lebensgefährlichen Vorfall beobachtet hatten, festgehalten und von der Bundespolizei vor Ort belehrt. Der Triebfahrzeugführer konnte, nachdem er sich überzeugt hatte, dass der 26-Jährige sowie Fahrgäste im Zug nicht verletzt worden waren, seine Fahrt mit leichter Verspätung fortsetzen. Gegen den 26-Jährigen ermittelt die Bundespolizei nun wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr. Die Bundespolizei warnt vor dem nicht ordnungsgemäßen Überschreiten von Bahnanlagen. Wer Bahnschranken umgeht oder gar übersteigt, gefährdet nicht nur sich, sondern auch andere und begibt sich stets in Lebensgefahr! Das anhängende Symbolbild kann zu redaktionellen Zwecken mit dem Zusatz "Bundespolizei" im Zusammenhang mit dieser Pressemitteilung verwendet werden. Rückfragen bitte an: Wolfgang Hauner Bundespolizeiinspektion München Denisstraße 1 - 80335 München Telefon: 089 515 550 1102 E-Mail: bpoli.muenchen.oea@polizei.bund.de Die Bundespolizeiinspektion München ist zuständig für die polizeiliche Gefahrenabwehr und Strafverfolgung im Bereich der Anlagen der Deutschen Bahn und im größten deutschen S-Bahnnetz mit über 210 Bahnhöfen und Haltepunkten auf 440 Streckenkilometern. Zum räumlichen Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion München gehören drei der vier größten bayerischen Bahnhöfe. Er umfasst neben der Landeshauptstadt und dem Landkreis München die benachbarten Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg am Lech und Starnberg. Sie finden unsere Wache im Münchner Hauptbahnhof unmittelbar neben Gleis 26. Das Revier befindet sich im Ostbahnhof in München und der Dienstsitz für die nichtoperativen Bereiche mit dem Ermittlungsdienst befindet sich in der Denisstraße 1, rund 700m fußläufig vom Hauptbahnhof entfernt. Zudem gibt es Diensträume in Pasing und Freising. Telefonisch sind wir rund um die Uhr unter 089 / 515550 - 1111 zu erreichen. Weitere Informationen erhalten Sie unter oder oben genannter Kontaktadresse.