Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin und der Polizeiinspektion Schwerin zum Brandgeschehen in der Landeshauptstadt
Brandlegungen in der ehemaligen Parteischule und Carport-Anlagen in Schwerin - Tatverdächtige in Untersuchungshaft
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das Amtsgericht Schwerin gestern Haftbefehle gegen eine 18- sowie eine 20-jährige Deutsche wegen des Verdachts der Brandstiftung in vier Fällen erlassen und den Vollzug der Untersuchungshaft angeordnet.
Den Heranwachsenden aus Schwerin wird vorgeworfen, am 02. und 03.08.2023 die zwei Brände in der ehemaligen SED-Parteischule gelegt und darüber hinaus auch für die zwei Carport-Brände in der Pecser Straße und der Friedrich-Engels-Straße/Anne-Frank-Straße verantwortlich zu sein. Bei den Carport-Bränden brannten insgesamt 8 Fahrzeuge vollständig aus; 10 weitere wurden durch die Hitzentwicklung beschädigt. Der Sachschaden wird derzeit auf ca. 300.000 Euro geschätzt. Der insoweit gegen einen 16-Jährigen erlassene Haftbefehl (Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Schwerin und der Polizeiinspektion Schwerin vom 09.08.2023, JPR 11/23) wurde aufgehoben und der Jugendliche noch am gestrigen Tage aus der Untersuchungshaft entlassen.
Eine Augenzeugin der Brandlegung am 02.08.2023 hatte sich nach der Berichterstattung über die Festnahme des 16-Jährigen am 09.08.2023 an die Polizei gewandt und u.a. bekundet, dass eine der Beschuldigten ihr gegenüber die Begehung der Carport-Brände eingeräumt habe. Noch am 09.08.2023 durchsuchten Polizeibeamte der Polizeiinspektion Schwerin im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schwerin auf richterliche Anordnung die Wohnräume der Beschuldigten. Hierbei wurde u.a. ein Mobiltelefon sichergestellt, auf dem sich Videos mit Tatbezug befinden. Beide Beschuldigte haben die Taten eingeräumt. Hinweise auf eine Beteiligung des zunächst inhaftierten Jugendlichen bestehen nicht.
Die 18-jährige Beschuldigte ist bereits mehrfach wegen Sachbeschädigung, u.a. mittels Feuer begangen, die 20-Jährige noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten.
Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.
Hinweis der Polizeiinspektion Schwerin: Es wird gebeten, Rückfragen ausschließlich an die Staatsanwaltschaft Schwerin zu richten.
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