Radfahrerin bei Verkehrsunfall in Schwerin verletzt – Polizei sucht Zeugen

Eine 65-jährige Radfahrerin wurde am gestrigen Tag bei einem Verkehrsunfall in der Schweriner Weststadt schwer verletzt. Die Schwerinerin befuhr gegen 17.20 Uhr den Radfahrschutzstreifen entlang des Obotritenrings aus Richtung Wittenburger Straße kommend in Richtung Bürgermeister-Bade-Platz. In Höhe Kreuzung Jungfernstieg kam es ersten Erkenntnissen nach zu einem Überholvorgang durch die 70-jährige Fahrerin eines Pkw, in Zuge dessen es zur Berührung mit der überholten Radfahrerin kam. Die 65-Jährige Schwerinerin stürzte und zog sich Kopfverletzungen zu, so dass sie in das Klinikum gebracht werden musste. Die Pkw-Fahrerin aus dem Land Brandenburg blieb unverletzt. Die Sachschadenshöhe liegt bei etwa 1.000 Euro. Es handelt sich bei beiden Beteiligten um deutsche Staatsangehörige. Das Kriminalkommissariat Schwerin ist mit dem weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang beauftragt und sucht nun Zeugen zu dem Unfall: Laut ersten Erkenntnissen könnte die verletzte Radfahrerin ihrerseits zum Zeitpunkt des Unfalles einen weiteren Radfahrer überholt haben, der Zeuge des Unfalles geworden sein könnte. Dieser Radfahrer, jedoch auch andere Personen, die den Vorgang beobachtet haben, werden dringend gebeten, sich mit der Polizei Schwerin unter den Telefonnummern 0385/5180-2224 o. -1560 oder über die Onlinewache in Verbindung zu setzen. Aus gegebener Veranlassung weist die Polizeiinspektion Schwerin auf Folgendes hin: - Andere Fahrzeuge dürfen nur bei klarer Verkehrslage überholt werden; eine Behinderung entgegenkommender oder überholter Verkehrsteilnehmer muss jederzeit ausgeschlossen sein. Hierfür trägt der Überholende die Gewähr. - Beim Überholen ist unbedingt auf ausreichenden Seitenabstand gegenüber dem Überholten zu achten. Insbesondere gegenüber Radfahrern beträgt der stets einzuhaltende Seitenabstand innnerorts mindestens 1,5 Meter, außerorts ist mindestens ein Abstand von 2 m einzuhalten. - Der Seitenabstand beim Überholen ist auch dann einzuhalten, wenn vor Ort ein Radfahrschutzstreifen vorhanden ist. Ist der gesetzlich vorgeschriebene Seitenabstand beim Überholen auf Grund der baulichen Bedingungen nicht einhaltbar, so gilt faktisch ein Überholverbot.Rückfragen bitte an: Polizeiinspektion Schwerin Pressestelle Rainer Autzen Telefon: 0385/5180-3004 E-Mail: pressestelle-pi.schwerin@polizei.mv-regierung.de