Erneuter Schwerpunkteinsatz bestätigt den Trend

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss hat in der Vergangenheit verstärkt die Bereiche in der Innenstadt, zum Beispiel Marienkirchplatz und Stadtgarten, bestreift und kontrolliert. Der Trend, der sich durch die letzten Einsätze abzeichnete, dass weniger Verstöße in Bezug auf die Rauschgiftkriminalität festgestellt werden, setzte sich auch am Freitag (11.08.) fort. Obwohl zahlreiche Beamte, unter anderem auch in zivil, den Stadtgarten und Rosengarten besonders ins Auge nahmen, konnten keine Verstöße wegen Drogenhandels festgestellt werden. Im Rahmen dieser Kontrollen wurde eine Person angetroffen gegen die ein Bereichsvertretungsverbot für den Bereich Stadtgarten besteht. Der 25-jährige Neusser wurde zur Durchsetzung dieses Verbotes in Gewahrsam genommen und zu einer Polizeiwache gebracht. Die Beamten konnten ebenso einen 57-jährigen Neusser antreffen der mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Er wurde festgenommen und ebenfalls zu einer Polizeiwache gebracht. Da die Beamten nicht nur den Stadtgarten, Marienkirchplatz und die Innenstadt kontrollierten, sondern auch die Straßen und Plätze drumherum, wurden bei fünf Personen kleine Mengen von Drogen aufgefunden. Auf die Personen wartet nun ein Strafverfahren wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln. Eine dieser Personen, ein 43-jähriger Neusser, war zudem mit einem E-Scooter auf der Venloer Straße unterwegs. Während der Kontrolle stellte sich heraus, dass er zuvor Betäubungsmittel konsumiert hatte. Zur Entnahme einer Blutprobe wurde er zu einer Polizeiwache gebracht. Auf ihn wartet jetzt auch ein Strafverfahren wegen Fahrens unter Einfluss berauschender Mittel. Grundsätzlich gilt das E-Scooter, offiziell Elektrokleinstfahrzeuge, Kraftfahrzeuge sind. Daher können bei der Nutzung auch Verkehrsstraftaten mit ihnen begangen werden. Beispielsweise gelten die gleichen Promille- und Betäubungsmittelwerte wie beim Pkw. Ebenso müssen E-Scooter zwingend versichert werden. Bei Führerscheininhabern können Verstöße den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten. Dies obwohl die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen fahrerlaubnisfrei ist. Weitere Informationen zum Umgang mit E-Scootern finden sie auch auf den Internetseiten der Polizei Rhein-Kreis Neuss. https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/e-scooter Rückfragen von Pressevertretern bitte an: Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss als Kreispolizeibehörde -Pressestelle- Jülicher Landstraße 178 41464 Neuss Telefon: 02131/300-14000 02131/300-14011 02131/300-14013 02131/300-14014 Telefax: 02131/300-14009 Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de Web: