BPOL NRW: Erschleichen von Leistungen und Drogen – Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle

Zu Wochenbeginn hat die Bundespolizei im Hauptbahnhof Hamm zwei Haftbefehle vollstreckt. Am Montagmorgen (14. August) verhafteten Bundespolizisten eine 31-jährige Lettin, die von der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth zur Festnahme ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Nürnberg hatte die Frau im April 2023 wegen Erschleichen von Leistungen zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt. Diese hatte sie nicht bezahlt und konnte sie auch bei ihrer Verhaftung nicht aufbringen. Die Einsatzkräfte lieferten sie daraufhin zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe von 40 Tagen in eine Justizvollzugsanstalt ein. Einen Tag später, am Dienstagabend (15. August), kontrollierten die Beamten im Hauptbahnhof Hamm einen 25-jährigen Mann aus Rheine, der ebenfalls per Haftbefehl gesucht wurde. Das Amtsgericht Münster hatte gegen den Algerier wegen mehrerer Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz die Untersuchungshaft angeordnet. Der Mann wurde verhaftet und ins Polizeigewahrsam eingeliefert. Von dort erfolgt die Vorführung vor dem zuständigen Haftrichter. Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Münster Pressestelle Roger Schlächter Telefon: 0251 97437 -1011 (oder -0) E-Mail: presse.ms@polizei.bund.de Internet: Bahnhofstr. 1 48143 Münster Weitere Informationen erhalten Sie unter oder unter oben genannter Kontaktadresse.