Gefährliche Körperverletzung zum Nachteil einer Mutter und deren sechsjährigen Sohnes
Am Montagabend gegen 18:00 Uhr ging bei der Bundespolizei eine Mitteilung über eine Körperverletzung im Bereich des Vorplatzes des Hauptbahnhofs Saarbrücken ein. Schnell konnten die Geschädigten als auch die Beschuldigten lokalisiert werden. Nach den Schilderungen der geschädigten Frau hätte deren sechsjähriger Sohn durch Befahren des Vorplatzes mit einem Roller dort sitzende Vögel aufgescheucht. Über dieses Verhalten wäre die 19-jährige Beschuldigte dermaßen verärgert gewesen, dass sie die Mutter und deren männliche Begleitung zur Rede gestellt hätte. Im Verlauf des Wortgefechts zog die Beschuldigte ein Pfefferpray und setzte dieses gegen die 26-jährige Mutter, das Kind sowie die männliche Begleitperson ein. Weiterhin zerriss sie das T-Shirt des Mannes. Die Beschuldigte zeigte sich auch gegenüber den Beamten bei der Befragung wenig einsichtig. So forderte sie erfolglos das als Beweismittel sichergestellte Pfefferspray zurück. Im weiteren Verlauf konnte ein Zeuge ermittelt werden, der die Schilderungen der Mutter bestätigte. Durch die Verletzungen wurde bei der Mutter, ihrem Sohn und dem Mann eine ärztliche Versorgung vor Ort notwendig.
Damit aber nicht genug, denn im Laufe des Abend meldete sich die Geschädigte nochmals bei der Bundespolizei. Ganz aufgelöst gab sie an, dass es auf der Zugheimreise in Richtung Saarlouis nochmals zu einem Aufeinandertreffen mit der Beschuldigten gekommen wäre. Diese sei auf sie zugekommen, hätte ihr ins Gesicht gespuckt und den Sohn massiv bedroht, so dass der Sechsjährige von Angstzuständen geplagt sei. Die Beamten trugen diesen Sachverhalt ergänzend der Staatsanwaltschaft vor. Nach deren Entscheidung erwartet die 19-Jährige nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung wegen des ersten Vorfalls. Erweitert wird dies um den Tatvorwurf der Beleidigung, der Körperverletzung sowie der Bedrohung anlässlich der mutmaßlich im Zug begangenen Handlungen.
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