Gräfenhausen / A5: Ansammlung osteuropäischer und zentralasiatischer Lastwagenfahrer auf Autobahnraststätte / Polizei erhebt Personalien der Fahrer
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Polizeipräsidiums Südhessen
Seit dem 18. Juli 2023 sind wiederholt zahlreiche osteuropäische und zentralasiatische Lastwagenfahrer zu einer Ansammlung im Bereich der Tank- und Rastanlagen Gräfenhausen zusammengekommen. Bereits im Frühjahr 2023 erreichten Fahrer einer polnischen Spedition auf ähnliche Weise die Auszahlung ausstehender Löhne von ihrem Arbeitgeber.
Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich aktuell um Fahrer, die unter anderem aus Georgien, Usbekistan, Tadschikistan, Kasachstan, Kirgisien und weiteren Ländern stammen und für eine Spedition in Polen tätig sind. Mittlerweile hat der polnische Unternehmer bei der Staatsanwaltschaft Darmstadt Anzeige gegen die Lastwagenfahrer erstattet und erhebt hierbei den Vorwurf der Erpressung.
Die Würdigung, ob überhaupt und möglicherweise welche strafrechtliche Belange berührt sein könnten, obliegt der Staatsanwaltschaft Darmstadt. Für eine abschließende rechtliche Beurteilung des Sachverhalts sind weitere Ermittlungen und strafprozessuale Maßnahmen notwendig.
Die Staatsanwaltschaft hat daher die Polizei mit den weiteren Ermittlungen beauftragt.
In einem ersten Schritt erhob die Polizei am Mittwoch (16.08.2023) zunächst die Personalien der auf der Raststätte befindlichen Fahrer und erläuterte ihnen ihre Rechte. Zur besseren Verständigung waren auch Dolmetscher anwesend. Während der gesamten Einsatzmaßnahmen setzte die Polizei auf Kommunikation. Auch wurde konsularischen Vertretungen der Länder, aus denen die Fahrer stammen, und auch den Vertretern der Berufsvertretungen, die sich für die Belange der Fahrer einsetzen, die Möglichkeit geboten, die Personalienfeststellung zu begleiten.
In einem zweiten Schritt soll den Lastwagenfahrern in den nächsten Tagen rechtliches Gehör gewährt werden, um anschließend im Rahmen des Ermittlungsverfahrens zu prüfen, ob und inwiefern Straftatbestände erfüllt sein könnten. Die Fahrer haben im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen die Möglichkeit ihre Forderungen an das Speditionsunternehmen plausibel darzulegen, die Berechtigung ihrer Forderungen zu untermauern sowie entlastende Beweise für sich geltend zu machen.
Hinweis an die Medienvertreter:
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt behält sich die weiteren Presseauskünfte zu den Ermittlungen vor.
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