Bundespolizei am Hamburg Airport: (FOTO) Elektroschocker als Taschenlampe getarnt im Handgepäck? Keine gute Idee!
Am Mittwoch hatte es die Bundespolizei am Hamburger Flughafen mit einem Waffenfund zu tun.
Eine 31-jährige panamaische Staatsangehörige wollte von Hamburg über Amsterdam nach Mexiko fliegen. Gegen 10:15 Uhr ging sie durch die Luftsicherheitskontrolle. Sie legte ihren Rucksack in die Kontrollwanne. Bei der Kontrolle fiel den Luftsicherheitsassistenten ein verdächtiger Gegenstand auf dem Röntgenbild auf. Beamte der Bundespolizei wurden hinzugerufen und öffneten das Gepäckstück. Es stellte sich heraus, dass sich darin eine Taschenlampe befand, die auch als Elektroschocker eingesetzt werden kann. Dies ist jedoch ein verbotener Gegenstand nach dem Waffengesetz. Daher erhielt die Frau von der Bundespolizei eine Strafanzeige. Die Frau wollte sich zu dem Sachverhalt nicht äußern. Die Taschenlampe wurde sichergestellt. Die Reisende musste eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro zahlen. Anschließend konnte sie weiterreisen.
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