Bundespolizeidirektion München: Mit gefälschten Papieren bei Grenzkontrollen gestoppt / Bundespolizei deckt gleich mehrere Fälschungen auf
Die Bundespolizei hat am Sonntag (20. August) bei Grenzkontrollen an der Inntalautobahn (A93) gleich mehrere Urkundenfälschungen aufgedeckt. Entsprechende Strafverfahren sind eingeleitet worden.
Bei der Kontrolle wies sich ein indischer Pkw-Mitfahrer lediglich mit der Kopie seines Reisepasses aus. Außerdem führte er eine deutsche Aufenthaltsgestattung mit. Die Beamten erkannten, dass das Dokument verfälscht worden war. Der 34-jährige Inder wurde wegen Urkundenfälschung angezeigt und am Montag beim Rosenheimer Amtsgericht vorgeführt. Der richterlichen Entscheidung entsprechend kam der Mann in Eichstätt in Zurückweisungshaft. Es ist vorgesehen, ihn von dort aus unmittelbar in sein Heimatland zurückzuweisen.
Nach Österreich hat die Rosenheimer Bundespolizei einen georgischen Businsassen zurückgeschickt. Der 38-Jährige konnte den Beamten in der Grenzkontrollstelle zwar seinen Pass aushändigen, allerdings war er nicht in der Lage, den Besitz eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung nachzuweisen. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Bundespolizisten eine einzelne Passseite, die den Erkenntnissen zufolge aus seinem Reisepass herausgelöst worden war. Auf dieser Seite befand sich ein Stempel, der die Reise nach Polen im Februar dieses Jahres belegte. Die Ausreise aus Deutschland musste der Georgier damals aufgrund einer behördlichen Rückkehrentscheidung antreten. Er wurde wegen illegalen Einreiseversuchs sowie Verändern amtlicher Ausweise angezeigt.
Auch einem syrischen und einem afghanischen Staatsangehörigen verweigerte die Bundespolizei die Einreise in die Bundesrepublik. Beide wollten von Italien aus mit einem Reisebus nach Deutschland fahren. Bei der Einreisekontrolle an der A93 entlarvten die Beamten den griechischen Ausweis des Syrers als "glatte Fälschung"; bei dem Reisepass des Afghanen handelte es sich um eine verfälschte Urkunde. Die Männer müssen voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise rechnen. Sie wurden der österreichischen Polizei überstellt.
Trotz Strafanzeigen wegen falscher Papiere gestattete die Rosenheimer Bundespolizei zwei Personen die Einreise. Beide konnten sich zunächst ordnungsgemäß ausweisen. Den Beamten entging jedoch nicht, dass die jeweils ausgehändigten Führerscheine des 34-jährigen Ukrainers und der 21-jährigen Italienerin gefälscht waren. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften sie ihre Reisen fortsetzen - mangels echter Fahrerlaubnisse jeweils mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
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Dr. Rainer Scharf
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