Bundespolizeidirektion München: Mit gefälschten Papieren bei Grenzkontrollen gestoppt / Bundespolizei deckt gleich mehrere Fälschungen auf

Die Bundespolizei hat am Sonntag (20. August) bei Grenzkontrollen an der Inntalautobahn (A93) gleich mehrere Urkundenfälschungen aufgedeckt. Entsprechende Strafverfahren sind eingeleitet worden. Bei der Kontrolle wies sich ein indischer Pkw-Mitfahrer lediglich mit der Kopie seines Reisepasses aus. Außerdem führte er eine deutsche Aufenthaltsgestattung mit. Die Beamten erkannten, dass das Dokument verfälscht worden war. Der 34-jährige Inder wurde wegen Urkundenfälschung angezeigt und am Montag beim Rosenheimer Amtsgericht vorgeführt. Der richterlichen Entscheidung entsprechend kam der Mann in Eichstätt in Zurückweisungshaft. Es ist vorgesehen, ihn von dort aus unmittelbar in sein Heimatland zurückzuweisen. Nach Österreich hat die Rosenheimer Bundespolizei einen georgischen Businsassen zurückgeschickt. Der 38-Jährige konnte den Beamten in der Grenzkontrollstelle zwar seinen Pass aushändigen, allerdings war er nicht in der Lage, den Besitz eines Visums oder einer Aufenthaltsgenehmigung nachzuweisen. Bei der Durchsuchung seines Gepäcks fanden die Bundespolizisten eine einzelne Passseite, die den Erkenntnissen zufolge aus seinem Reisepass herausgelöst worden war. Auf dieser Seite befand sich ein Stempel, der die Reise nach Polen im Februar dieses Jahres belegte. Die Ausreise aus Deutschland musste der Georgier damals aufgrund einer behördlichen Rückkehrentscheidung antreten. Er wurde wegen illegalen Einreiseversuchs sowie Verändern amtlicher Ausweise angezeigt. Auch einem syrischen und einem afghanischen Staatsangehörigen verweigerte die Bundespolizei die Einreise in die Bundesrepublik. Beide wollten von Italien aus mit einem Reisebus nach Deutschland fahren. Bei der Einreisekontrolle an der A93 entlarvten die Beamten den griechischen Ausweis des Syrers als "glatte Fälschung"; bei dem Reisepass des Afghanen handelte es sich um eine verfälschte Urkunde. Die Männer müssen voraussichtlich schon bald mit einem Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und versuchter unerlaubter Einreise rechnen. Sie wurden der österreichischen Polizei überstellt. Trotz Strafanzeigen wegen falscher Papiere gestattete die Rosenheimer Bundespolizei zwei Personen die Einreise. Beide konnten sich zunächst ordnungsgemäß ausweisen. Den Beamten entging jedoch nicht, dass die jeweils ausgehändigten Führerscheine des 34-jährigen Ukrainers und der 21-jährigen Italienerin gefälscht waren. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durften sie ihre Reisen fortsetzen - mangels echter Fahrerlaubnisse jeweils mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Rückfragen bitte an: Dr. Rainer Scharf ________________________________________________ Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199 E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450 Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie über oben genannte Kontaktadresse oder unter sowie unter .