Hochfeld: Taser-Einsatz gegen nackten Randalierer auf der Wanheimer Straße – Mann in psychiatrisches Krankenhaus eingewiesen
Mehrere Passanten wählten am Samstagabend (19. August, gegen 19:25 Uhr) den Notruf der Polizei und berichteten von einem nackten Mann, der auf der Wanheimer Straße randalieren soll. Laut den Anrufern soll er auf Autos gesprungen und "völlig durchgedreht" sein.
Als die ersten Polizisten am Einsatzort eintrafen, schlug der völlig unbekleidete Mann gegen die Scheibe des Streifenwagens, zog mit aller Gewalt am Griff der Fahrertür, riss ihn ab und schleuderte ihn auf den Boden. Die Beamten fuhren ein Stück weiter, stiegen aus und versuchten erfolglos den Unbekannten zu beruhigen. Sie drohten mündlich und durch Betätigung einer Taste, die ein knisterndes Warngeräusch auslöst, den Einsatz des Distanzelektroimpulsgerätes (DEIG) an - ein Schuss wurde zunächst nicht ausgelöst. Der Mann legte sich für wenige Sekunden auf den Boden, stand dann wieder auf und lief auf die Polizisten in aggressiver Körperhaltung zu. Die Beamten setzten das DEIG ein und legten dem Randalierer Handfesseln an. Mit Unterstützungskräften konnte er in Gewahrsam genommen werden.
Auf dem Weg zur Wache schlug der Randalierer mehrfach seinen Kopf gegen die Fensterscheibe des Streifenwagens und spuckte in Richtung der Beamten.
Weil sich Hinweise darauf ergaben, dass der Mann unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht, wurden ein Rettungswagen und ein Arzt hinzugezogen. Dieser entnahm ihm eine Blutprobe und ordnete letztlich die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Die Ermittlungen zu den Personalien des Mannes laufen derzeit noch.
Der Einsatz wurde vor Ort von einer Vielzahl von Passanten gefilmt. Für die weiteren Ermittlungen des Kriminalkommissariats 36 sind diese Videos von besonderem Interesse. Zeugen werden gebeten, unter der Rufnummer 0203 2800 Kontakt zur Duisburger Kriminalpolizei aufzunehmen.
In den sozialen Medien kursiert ein Video, das einen Teil des Einsatzes an der Wanheimer Straße zeigt. In diesem Zusammenhang macht die Polizei darauf aufmerksam, dass die Verbreitung und Veröffentlichung von Videos, die in die Persönlichkeitsrechte von Bürgerinnen und Bürgern eingreifen, strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
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