Zwei Verstöße gegen das Waffengesetz – Zwei Personen – zwei Anzeigen

Ein aus Richtung Luxemburg eingereister PKW mit französischem Kennzeichen erweckte am gestrigen Abend gegen 18:45 Uhr das Interesse von Beamten der Bundespolizeiinspektion Saarbrücken. Das mit drei Männern besetzte Fahrzeug wurde daher auf dem Rastplatz Weiler einer Kontrolle zugeführt. Die fahndungsmäßige Überprüfung der Personen führte zu keinerlei Beanstandungen. Allerdings wurden in der Mittelkonsole des Autos eine Taschenlampe mit einer sogenannten Taser-Funktion sowie ein Elektroimpulsgerät aufgefunden. Die nähere Prüfung ergab, dass der Besitz bzw. die Verbringung derartiger Gegenstände in das Bundesgebiet im konkreten Fall nicht zulässig ist. Da sich der Fahrer als auch der Beifahrer für jeweils einen der Gegenstände als Eigentümer zu erkennen gaben, erwarten sowohl den 18-jährigen Fahrzeugführer als auch den 35-jährigen Beifahrer Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Waffengesetz. Nach Abschluss der Maßnahmen konnten die französischen Staatsangehörigen ihre Fahrt in Richtung Saarbrücken fortsetzen. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Saarbrücken Presse- / Öffentlichkeitsarbeit Patrick Thiery Telefon: 06826/522-1005 E-Mail: bpoli.saarbruecken.oea@polizei.bund.de