Verkehrsunfall mit Personenschaden unter Beteiligung eines Funkstreifenwagens
MS/ -Gütersloh- Am 23.08.2023 gegen 18:31 Uhr ereignete sich auf der BAB 2 in Fahrtrichtung Hannover zwischen den Anschlussstellen Rheda-Wiedenbrück und Gütersloh ein Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Funkstreifenwagens mit einer lebensgefährlich verletzten Person.
Auf Grund eines vorausgegangenen Unfalls stand der Funkstreifenwagen zur Unfallaufnahme und zur Absicherung auf dem Seitenstreifen der Bundesautobahn. Der langsam wieder anlaufende Verkehr stockte immer wieder.
Von hinten näherte sich mit hoher Geschwindigkeit ein 66-jähriger BMW-Fahrer aus Uelzen. Zu diesem Zeitpunkt befuhr ein 35-jähriger Mercedes-Fahrer mit seinem Pkw den linken Fahrstreifen mit langsamer Geschwindigkeit. Der Fahrer des BMW erkannte die Situation zu spät und versuchte nach rechts auszuweichen. Dabei kollidierte er mit dem rechten Fahrzeugheck des Mercedes. Er schleuderte nach rechts und prallte dort gegen die linke Fahrzeugfront eines sich auf dem mittleren Fahrstreifen befindlichen Sattelzugs, welcher von einem 46-jährigen polnischen Fahrer geführt wurde.
Im weiteren Verlauf prallte der BMW gegen das linke Fahrzeugheck des auf dem Seitenstreifen stehenden Funkstreifenwagens und drehte diesen durch die Wucht des Aufpralls auf das Dach. Bei diesem Unfall wurde der BMW-Fahrer lebensgefährlich verletzt und mittels RTW in ein umliegendes Krankenhaus verbracht.
Der Funkstreifenwagen war zum Aufprallzeitpunkt nicht besetzt.
Für den Zeitraum der Unfallaufnahme und zur Bergung wurde die BAB 2 für ca. 45 min. voll gesperrt. Danach lief der Verkehr einspurig an der Unfallörtlichkeit vorbei. Gegen 23:00 Uhr wurde die Autobahn in Fahrtrichtung Hannover wieder komplett für den Verkehr freigegeben.
Es entstand ein Rückstau von bis zu acht km Länge.
Der Gesamtschaden wird auf ca. 60000,- Euro beziffert.
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