NMS – Renitente Reisende ohne Fahrschein bespuckt Polizisten; Jugendliche beim beschmieren des Bahnhofs erwischt
Sie hatte für die Fahrt nach Flensburg keinen Fahrschein und sollte daher den Zug beim Halt in Neumünster verlassen. Dies wollte eine 40-Jährige nicht und bespuckte und trat die eingesetzten Bundespolizisten. Kurz zuvor hatten Beamte zwei Jugendliche beim Anbringen von einem Schriftzug mit Farbspray auf Bahnsteig 3 beobachtet. Sie wurden in Gewahrsam genommen.
Gestern Abend gegen 22.30 Uhr wurde die Bundespolizei im Bahnhof Neumünster durch einen Zugbegleiter alarmiert, da eine Reisende bei der Kontrolle keinen Fahrschein vorweisen konnte und in Neumünster von der Weiterfahrt ausgeschlossen werden sollte. Sie wollte den Zug allerdings nicht verlassen.
So forderten auch die Beamten sie mehrfach auf den Zug zu verlassen. Da die Frau dem nicht nachkam, wurde sie aus dem Zug geführt. Dabei wurden die Polizisten von ihr ins Gesicht gespuckt und gegens Bein getreten.
Auf dem Weg zur Wache ließ sie sich mehrfach fallen und sperrte sich gegen das Abführen. Auch wollte sie nur widerwillig ihre Personalien preisgeben.
Die 40-jährige Frau erwarten nun Strafverfahren wegen Erschleichen von Leistungen, Beleidigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
Kurz zuvor gegen 18.00 Uhr konnten Bundespolizisten zwei Jugendliche dabei beobachten, wie sie einen Schriftzug mit einem Farbspray an einen Betonpfeiler im Bahnhof anbrachten.
Beim Eintreffen der Beamten versteckten sich die 14- und 16-Jährigen zunächst im Gebüsch, konnten aber festgestellt werden.
Bei ihnen konnten dann noch mehrere Farbstifte aufgefunden und als Beweismittel sichergestellt werden. Ebenso wurden ihre Handys sichergestellt. Die gesetzlichen Vertreter der beiden Jugendlichen wurden kontaktiert und holten sie auf der Wache ab.
Gegen Beide wurden Strafverfahren wegen Sachbeschädigung eingeleitet. Im Nachgang stellte Bundespolizisten im Bereich des Bahnhofs noch 21 weiter Schmierereien mit dem gleichen Schriftzug fest. Ob es sich um den/ dieselben Täter handelt, bleibt Gegenstand der Ermittlungen der Bundespolizei.
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