Dülmen, Buldern/Festnahme eines Tatverdächtigen
Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Münster und der Kreispolizeibehörde Coesfeld:
Nach einer sexuellen Nötigung zum Nachteil eines Kindes in der Dorfbauerschaft erließ ein Haftrichter einen Haftbefehl gegen einen 18-jährigen Tatverdächtigen.
Am Sonntag (20.08.) gegen 21.30 Uhr erhielt die Leitstelle der Polizei Kenntnis, dass ein Kind in der Dorfbauerschaft von Dülmen unmittelbar zuvor überfallen worden sein sollte.
Im Rahmen der Anzeigenaufnahme ergaben sich Hinweise auf eine sexuelle Nötigung zum Nachteil des Kindes durch einen Unbekannten.
Der Unbekannte hatte das Kind in der Verlängerung der Nottulner Straße zunächst angesprochen und zu seiner Schule befragt. Er näherte sich dem Kind mit einem silbernen Fahrrad. Im weiteren Verlauf nahm der Unbekannte das Kind in den Schwitzkasten und griff ihm mit seiner Hand zwischen die Beine. Das Kind konnte sich aus dem Schwitzkasten lösen und nachhause flüchten. Dort erzählte es von dem Überfall und die Polizei wurde verständigt.
Aufgrund der guten Beschreibung des Unbekannten durch das Kind in seiner Vernehmung ergaben sich erste Hinweise auf einen 18-jährigen Nottulner. Weitere Ermittlungen konkretisierten den Verdacht. Die Staatsanwaltschaft in Münster beantragte am Donnerstagabend (24.08.) einen Haftbefehl. Dieser wurde von einem Richter erlassen.
Der Nottulner konnte von Kriminalpolizisten am Freitag in Dülmen festgenommen und einem Haftrichter vorgeführt werden. Dieser verkündete den Haftbefehl.
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