BPOLI EF: Ein Faustdolch ist kein Reisezubehör

Ein gefährlicher Gegenstand bescherte einem Bahnreisenden in Nordhausen eine Strafanzeige. Im Zuge einer Überprüfung eines 19-jährigen Heranwachsenden am Bahnhof Nordhausen stellte die Bundespolizei am Montagvormittag einen sogenannten Faustdolch fest. Eine plausible Erklärung für den Besitz und das öffentliche Mitführen blieb der junge Mann schuldig. Die Waffe des Deutschen wurde durch die Bundespolizeistreife sichergestellt. Auf ihn wartet nun eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ergänzung: Gerade in Bahnhöfen und in Zügen ergeben sich häufig auch aus scheinbar banalen Streitigkeiten Auseinandersetzungen und Konflikte. Beim Mitführen von Messern oder anderen Waffen können diese schnell unter den Beteiligten zum Einsatz kommen, was zu lebensbedrohlichen Verletzungen führen kann. Die Bundespolizei sensibilsiert bei Feststellungen immer wieder dahingehend, dass Waffen, waffenähnliche Gegenstände oder auch derartige Nachahmungen in und an Bahnhöfen fehl am Platz sind. Ausnahmen können jedoch für bestimmte Berufsgruppen gelten, die ihrer Tätigkeit nachgehen und ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Erfurt Telefon: 0361/ 659830 E-Mail: bpoli.erfurt.oea(at)polizei.bund.de