Autobahnpolizei stellt fehlende Fahrerkarte und Hygieneverstöße bei Lebensmitteltransporter fest

Bei der Kontrolle eines mit Tiefkühlware beladenen Lebensmitteltransporters stellte die Polizei am Dienstagvormittag auf der BAB 24 bei Blievenstorf erhebliche Hygienemängel fest. Darüber hinaus fuhr der 58-jährige Fahrer, der seine Ware in Schwerin ausliefern wollte, ohne die erforderliche Fahrerkarte. Bezüglich der fehlenden Fahrerkarte erstatteten die Beamten sowohl gegen den 58-jährigen Fahrer als auch gegen den Halter des Fahrzeuges eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Dem Fahrer droht jetzt eine Geldbuße in Höhe von ca. 1500 Euro, der Halter muss mit dem zweifachen Betrag rechnen. Zwecks der Überprüfung der angetauten tierischen Tiefkühlprodukten kamen Mitarbeiter des Landkreises für Lebensmittelüberwachung zum Einsatz. Hierbei stellten die Mitarbeiter erhebliche Mängel in der Lebensmittelkühlkette fest, da der Kleintransporter nicht mit einer Kühlung ausgestattet war. Eine separate Anzeige wegen des Verstoßes gegen die Lebensmittelhygieneverordnung wurde erstattet. Zudem ist der Kleintransporter durch die Lebensmittelkontrolleure amtlich versiegelt und zurück zum Ausgangsort geschickt worden. Die örtlich zuständige Behörde in Berlin wurde entsprechend verständigt. Bereits im März diesen Jahres waren derselbe Fahrer und die Firma mit identischen Verstößen in Erscheinung getreten. Rückfragen von Medienvertretern bitte an: Polizeiinspektion Ludwigslust Pressestelle Franziska Feja Telefon: 03874/411 305 E-Mail: pressestelle-pi.ludwigslust@polizei.mv-regierung.de Internet: