Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gegen 46-Jährigen

Am frühen Donnerstagmorgen, 31. August 2023, haben Polizeibeamte um 2.30 Uhr einen schwarzen Renault auf der Bismarckstraße in Bulmke-Hüllen angehalten. Das Auto fiel auf, weil es ohne erkennbaren Grund abrupt bremste und in Schlangenlinien fuhr. Bei der Kontrolle des 46-jährigen Fahrers nahmen die Beamten deutlichen Alkoholgeruch war. Zudem war der Fahrer nicht in der Lage, freihändig zu stehen und stützte sich deswegen am Fahrzeug ab. Der Gelsenkirchener hatte keinen Führerschein bei sich und gab an, auf dem Weg von einer Feier nach Hause zu sein. Im Auto fanden die Beamten diverse Dosen und Alkoholflaschen. Ein von dem 46-Jährigen freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest war positiv. Die Beamten brachten den Mann daraufhin zur Wache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Anschließend fuhren sie mit dem Gelsenkirchener nach Hause, um seinen Führerschein sicherzustellen. Das Fahren von Kraftfahrzeugen ist dem Mann bis auf Weiteres untersagt. Die Polizeibeamten fertigten eine Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den Fahrzeugführer. Immer wieder werden Fahrzeuge angehalten, um allgemeine Verkehrskontrollen durchzuführen. Im Jahr 2022 sind dabei in Gelsenkirchen 784 Verkehrsteilnehmer aufgefallen, weil sie unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen am Steuer saßen. Im gleichen Zeitraum kam es in Gelsenkirchen zu 141 Unfällen, bei denen Alkohol und/oder Drogen ursächlich waren. Das Reaktionsvermögen ist unter dem Einfluss berauschender Mittel deutlich geschwächt. Wer ein Fahrzeug in fahruntüchtigem Zustand führt, gefährdet sich und andere. Bitte setzen Sie sich nur ans Steuer, wenn sie absolut fahrtauglich sind. Rückfragen bitte an: Polizei Gelsenkirchen Thomas Nowaczyk Telefon: +49 (0) 209 365-2010 bis 2015 E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de